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DAZ aktuell
DocMorris wechselt die Pferde
Nachdem Oesterle und Däinghaus in Luxemburg mit ihren europarechtlichen Argumenten auf die Nase gefallen sind, dürften ihre Neu-Anwälte nunmehr auf die verfassungsrechtliche Karte setzen – und dies, obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahre 1964 das in Deutschland geltende Mehrbesitzverbot für grundgesetzkonform erklärt hatte. Im weiteren Verfahren möchte die Kanzlei gegen die Rücknahme der Betriebserlaubnis vorgehen. Dabei spekulieren Celesio und DocMorris darauf, dass ihnen vor dem Verwaltungsgericht jetzt das saarländische Gesundheitsministerium gegenübersteht – und damit die Behörde, mit der DocMorris bislang gemeinsame Sache gemacht hatte.
Kaum vorstellbar, dass sich das Ministerium nunmehr mit Verve gegen die rechtlichen Angriffe von Celesio zur Wehr setzen wird: zu frisch ist noch die Erinnerung an den irritierenden Auftritt des saarländischen Staatssekretärs Wolfgang Schild vor dem Europäischen Gerichtshof im September letzten Jahres. In seinem Plädoyer hatte sich der Fremdbesitz-Chefideologe mit Haut und Haaren der Positionen von DocMorris verschrieben. Von Prozessbeobachtern musste er sich fragen lassen, ob er vor dem Gericht für das Saarland oder für DocMorris auftritt. Aber damit nicht genug: Im Nachgang zur Entscheidung ließ es sich der Staatssekretär nicht nehmen, die EuGH-Richter – wie zuvor schon den Generalanwalt – rüde zu kritisieren. Schild steht inzwischen politisch mächtig unter Druck. Die FDP-Fraktion im saarländischen Landtag fordert seine Entlassung – und am 30. August finden im Saarland Landtagswahlen statt.
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