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Erste Zahlen sorgen für Panik
Demnach soll, so einer der Vorschläge (die alle in die gleiche Richtung weisen), der Großhandel pro Packung einen Festzuschlag zwischen 70 und 82 Cent bekommen, ergänzt durch eine prozentuale Komponente von 1,5% auf den Herstellerabgabepreis (Kappungsgrenze jeweils bei 1200 Euro). Nahezu ertragsneutral gegenüber der gegenwärtigen Spannenregelung wäre nach Berechnungen des Großhandelsverbandes Phagro aber ein Festzuschlag von 90 Cent, ergänzt durch eine prozentuale Komponente von 3% gewesen.
Wenn die Vorschläge des BMG umgesetzt würden, wären massive Ertragseinbrüche bei den Pharmagroßhandlungen unvermeidlich. Im Entwurf der AMG-Novelle war davon keine Rede. Im Gegenteil: Dort heißt es, die Umstellung sollte kostenneutral für die GKV, das heißt ertragsneutral für den Großhandel sein. Angesichts bedrohlich magerer Erträge bei den meisten Großhandlungen – sie waren Anlass, über eine Änderung der Spannen nachzudenken – ist zu erwarten, dass die Großhandlungen die Kürzungen (je nach Modell zwischen 420 und gut 500 Mio. Euro) an die Apotheker durchreichen würden. Branchenkenner gehen nach ersten Berechnungen davon aus, dass die Durchschnittsapotheke dadurch zwischen 20.000 und 30.000 Euro Margenverlust hinzunehmen hätte. Die Möglichkeiten für den Großhandel, über die Einkaufskonditionen Anreize für rational gestaltete, ökonomisch sinnvolle Vertragsbeziehungen zu ihren Apothekenkunden zu setzen, dürften angesichts der neuen angedachten Spannenänderung gegen Null gehen. Nicht nur etliche Apotheken, auch kleinere Großhändler dürften unter den neuen Vertriebsbedingungen in erhebliche Schwierigkeiten geraten. ABDA und der Deutsche Apothekerverband (DAV) haben angesichts der dramatischen Konsequenzen, die bei einer Umsetzung der BMG-Vorschläge zu erwarten sind, Alternativlösungen zum Phagro-Vorschlag vorgelegt. Dabei würden sich die Verluste für Großhandel bzw. Apotheken auf maximal 3,9 Mio. Euro begrenzen.
Eine Koalitionsrunde wollte am Dienstag, den 16. Juni, über die Vorschläge beraten. Noch in der gleichen Woche (am Donnerstag, 18. Juni) steht die 15. AMG-Novelle im Bundestag auf der Agenda.
Das lesen Sie in
Arzneimittel&Recht
Zeitschrift für Arzneimittelrecht und Arzneimittelpolitik
Herausgegeben von Christian Rotta, Hilko J. Meyer, Peter Wigge und Ulrich Lau
Ausgabe 3/2009
Grit Hofmann
Zur Verfassungsmäßigkeit
eines Verbots von Arzneimittel-Pick-up-Stellen
Hilko J. Meyer
Das Apotheken-Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Fremdbesitzverbot
Timo Kieser
Ein OHG-Gesellschafter als Filialapothekenleiter? Zugleich Anmerkung zum Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 25. November 2008
Florian Wudy
Die Großhandelserlaubnis gemäß § 52a AMG in Bezug auf Arzneimittelgroßhändler mit Sitz im Ausland
Claudius Dechamps
Streit über Arzneimittelinformationen in Datenbanken – wo und gegen wen zu führen?
Andrea Schmitz:
Blick nach Berlin
Hilko J. Meyer:
Blick nach Brüssel
Rechtsprechung u. a.:
EuGH: Apothekenrechtliches Fremdbesitzverbot – Niederlassungsfreiheit
OVG NRW: Anordnung eines differentialdiagnostischen Hinweises als "Auflage"
VG Gera: Zur Leitung einer Filialapotheke durch einen OHG-Gesellschafter einer Hauptapotheke
HansOLG: Werbung mit Äußerungen in wissenschaftlichen Publikationen
Internet: www.arzneimittel-und-recht.de
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