Pharmazeutisches Recht

Weiterbildungsordnung

Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung

Die Delegiertenversammlung der Bayerischen Landesapothekerkammer hat am 15. Mai 2009 die folgende Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung vom 29.04.2007 (Pharmazeutische Zeitung vom 7.6.2007, Seite 2182 ff.), zuletzt geändert am 30.05.2008 (Pharmazeutische Zeitung vom 3.7.2008, S. 2759) beschlossen:

Art. 1 Änderung der Weiterbildungsordnung

1.) § 12 Absatz 4 erhält folgenden Wortlaut:

"(4) Gegen den Bescheid der Kammer nach Abs. 3 kann der Antragsteller entweder Widerspruch nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (§§ 68 bis 73) einlegen oder unmittelbar Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben."

2.) Folgende Bereiche (Zusatzbezeichnungen) der Anlage erhalten eine neue Fassung:

"1. Prävention und Gesundheitsförderung

Prävention und Gesundheitsförderung ist der Bereich, der sich mit Maßnahmen befasst, um Krankheiten oder eine dahin führende Entwicklung zu verhindern oder zu verzögern. Ziel der Maßnahmen ist es, die Gesundheit zu erhalten bzw. Krankheiten und ihre Folgen zu mildern oder zu verbessern. Die in Gesundheit verbrachte Lebenszeit soll verlängert sowie Lebensqualität und Wohlbefinden sollen gesteigert werden. Der Bereich umfasst darüber hinaus Maßnahmen, um individuelle Kompetenzen und gesundheitsfördernde Strukturen aufzubauen. Diese zielen darauf ab, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung zu ermöglichen und damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen.

Weiterbildungsziele:

Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse und Erfahrungen insbesondere über

– gesundheitliche Ressourcen und Risiken sowie Einflussfaktoren auf die Gesundheit,

– die Ziele, Ansätze und Strategien der Prävention und Gesundheitsförderung,

– Theorien und Modelle zur Beeinflussung des Gesundheitsverhaltens,

– die Umsetzung der Theorien und Modelle zur Verhaltensbeeinflussung und die Planung von Interventionen,

– gesundheitsfördernde und präventive Maßnahmen und deren Organisation.

Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten

– in der Gesprächs- und Diskussionsführung,

– in der Gestaltung von Vorträgen und Referaten,

– in der adressatengerechten Vermittlung von Informationen.

Voraussetzung:

Die Teilnahme an von der Kammer anerkannten Seminaren mit insgesamt mindestens 80 Seminarstunden."

"2. Ernährungsberatung

Ernährungsberatung umfasst den Bereich der Beratung der Bevölkerung in Ernährungsfragen und zielt darauf ab, Fehl- und Mangelernährung sowie Übergewicht zu vermeiden, die Entstehung und Manifestation ernährungsabhängiger Erkrankungen zu verhindern, in ihrer Entwicklung günstig zu beeinflussen oder einer Verschlechterung entgegenzuwirken. Sie dient damit der Gesundheit des einzelnen Menschen.

Weiterbildungsziele:

Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, insbesondere

– in den Grundlagen der Ernährung (rechtliche Grundlagen, Ernährungsphysiologie, Lebensmittelkunde, besondere Ernährungsformen),

– zu Maßnahmen der Prävention von Fehl- und Mangelernährung bei besonderen Personengruppen,

– über enterale und parenterale Ernährung,

– über Besonderheiten der Ernährung bei ernährungsbedingten und -mitbestimmten Krankheitsbildern,

über Wechselwirkungen von Arzneimitteln und Nahrungsmitteln und Störwirkungen von Arzneimitteln auf die Nahrungsverwertung,

– in der Durchführung der individuellen und gruppenbezogenen Ernährungsberatung,

– für die Motivation der Patienten zur Änderung ihres Essverhaltens.

Voraussetzung:

Die Teilnahme an von der Kammer anerkannten Seminaren mit insgesamt mindestens 100 Seminarstunden."

Art. 2 Inkrafttreten

Diese Änderungen der Weiterbildungsordnung treten am 1. September 2009 in Kraft.

München, den 19. Juni 2009 Dr. Ulrich Krötsch Präsident

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