- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 29/2009
- Qualitätsmanagement mit ...
Aus Kammern und Verbänden
Qualitätsmanagement mit integriertem Arbeitsschutz
In einer kurzen Ansprache erinnerte Wiedermann an den Ablauf des Akkreditierungsverfahrens in den zurückliegenden Monaten, das nun sein erfolgreiches Ende gefunden hat. Er ergänzte, warum das Akkreditierungsverfahren bei der BGW unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne die Trägergemeinschaft für Akkreditierung (TGA) möglich ist: "In diesem Fall sind das der gesetzliche Auftrag der Kammer zur Zertifizierung, die Überwachung durch das Ministerium als unabhängige Stelle, eine umfassende Prüfung durch die BGW sowie die Beschränkung der Akkreditierung auf integrierte Audits in Mitgliedsbetrieben der BGW."
Das Qualitätsmanagement mit integriertem Arbeitsschutz – kurz: qu.int.as – ist in ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 eingebunden und soll entscheidend dazu beitragen, die Gesundheit der Beschäftigen zu fördern und so die Leistungsqualität und Wettbewerbsfähigkeit von Apotheken zu steigern. Zudem werden die Rechtssicherheit erhöht und das Haftungsrisiko gegenüber Kostenträgern und Behörden gesenkt.
Für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen
Kammerpräsident Hanke betrachtet es als "wichtige Aufgabe, unsere Mitglieder in die Lage zu versetzen, gut und flexibel auf die Gegebenheiten des Marktes reagieren zu können", und begründet damit die Entscheidung, das Dienstleistungsportfolio der LAK zu erweitern: "Ein integriertes Arbeitsschutzmanagement, das es Apothekenleitung und Beschäftigten ermöglicht, sichere, gesunde und vor allem gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen zu schaffen, bildet einen weiteren Baustein für ein umfassendes, nachhaltiges Qualitätsmanagementsystem."
Neben den positiven Wechselwirkungen zwischen Qualitätsmanagement und Arbeitsschutz kommen Apotheken auch in den Genuss von finanziellen Vorteilen. Die BGW übernimmt bis zu 50% der gesamten Zertifizierungskosten – jedoch maximal die Hälfte des BGW-Jahresbeitrags. Darüber hinaus übernimmt die BGW bis zum 31. Dezember 2009 bis zur Hälfte der Beraterkosten, wenn die Betriebe sich beim Aufbau des qu.int.as-Systems von einem zugelassenen qu.int.as-Berater unterstützen lassen.
Voraussetzung für die finanzielle Förderung ist eine kombinierte Zertifizierung nach Qualitätsnorm und Managementanforderungen der BGW durch eine bei der BGW zugelassene Zertifizierungsstelle – beispielsweise durch die neue Zertifizierungsstelle der LAK Baden-Württemberg.
Hanke dankte allen Beteiligten für die in den zurückliegenden Wochen und Monaten geleistete Arbeit, insbesondere den Mitarbeitern der Zertifizierungsstelle, Ralph Kluge und Roswitha Hollerith, und den Auditorinnen, Dr. Elfriede Nusser-Rothermundt und Ursula Fischer.
Nun werden Informationsveranstaltungen zum neuen Dienstleistungsangebot vorbereitet; außerdem ist schon das nächste Projekt gestartet: die Akkreditierung der Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17021.
Ansprechpartner
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Präventionsdienste - qu.int.as
Pappelallee 35/37, 22089 Hamburg
LAK Baden-Württemberg, Zertifizierungsstelle
Villastraße 1, 70190 Stuttgart
Tel. (07 11) 9 93 47 47, Fax 9 93 47 55
|
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.