KULMBACH (diz). Apothekenpflichtige Arzneimittel dürfen (mit wenigen Ausnahmen) nur in der Apotheke abgegeben werden. Sagt das Arzneimittelgesetz. Doch dieses Gesetz scheint nicht jeder zu kennen. Die Tageszeitung "Bayerische Rundschau", die im oberfränkischen Raum erscheint, dürfte zu dem Kreis derjenigen gehören, die von diesen Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes noch nichts gehört haben. Im Kulmbacher Anzeiger versucht sie unter der Überschrift "Après-Bierfest mit Ihrer Bayerischen Rundschau – Gleich gratis Katerprämie sichern!" Abonnenten zu werben: Wer mindestens 12 Monate die "Bayerische Rundschau" abonniert, erhält "als Dankeschön 1 Packung Aspirin (100 Stück) gratis dazu". Eine kostenlose 100er Schmerzmittel-Packung fürs Abonnieren einer Tageszeitung, Arzneimittel als Werbegeschenke – da sollten die Aufsichtsbehörden mal genauer hinsehen.
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