DAZ aktuell

Patientenverfügung neu geregelt

DÜSSELDORF (vrn/daz). Ab 1. September wird der Wille des Patienten deutlich gestärkt: Wenn man selbst nicht mehr nach Behandlungswünschen gefragt werden kann, hat nun der in einer Patientenverfügung festgelegte Wille Vorrang vor Entscheidungen von Ärzten und Angehörigen – so hat es der Gesetzgeber bestimmt

Wer zum Beispiel im Wachkoma keine lebensverlängernden Maßnahmen wünscht, kann dies somit verbindlich festhalten. Was bei der Vorsorge für den "Fall der Fälle" zu beachten ist, erläutert verständlich und kompakt der Ratgeber "Patientenverfügung" der Verbraucherzentralen. Auf rund 130 Seiten werden die verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge erläutert, und es werden praktische Tipps für die konkrete Umsetzung gegeben. Der Leser erfährt, was beim Verfassen von Patientenverfügung, Betreuungs- und Vorsorgevollmacht zu beachten ist, wie die Gestaltungsmöglichkeiten aussehen und welche Konsequenzen mit diesen Willenserklärungen verbunden sind. Realistische Fallbeispiele, Checklisten und Mustertexte runden die Tipps ab. Käufer erhalten als kostenlosen Service Textbausteine und Musterbriefe zum Download unter www.vz-nrw.de/Patientenverfügung.

Der Ratgeber kostet 7,90 Euro und ist in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen der Bundesländer erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.

Bestellmöglichkeit: Internet: www.vz-ratgeber.de

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