- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 39/2009
- Impfstoff verteilen – ...
Aus Kammern und Verbänden
Impfstoff verteilen – aber wie?
Im Zusammenhang mit der Verteilung des Impfstoffes führt das Land Schleswig-Holstein intensive Gespräche mit der Apothekerkammer und dem Apothekerverband. Kammerpräsident Gerd Ehmen betonte, dass die Politik eine Entscheidung über die Impfung getroffen hat. "Wir sollten dies unterstützen", forderte Ehmen. Um Infektionsketten zu unterbrechen und Veränderungen des Virus zu verhindern, seien hohe Durchimpfungsraten erforderlich. Die Verhandlungen über die logistische Abwicklung müssten jetzt schnell erfolgen, denn Mitte Oktober soll die Auslieferung beginnen. Dies dürfe nicht an den Apotheken scheitern.
Dr. Michael Hiob, Apotheker im zuständigen Sozialministerium, sieht angesichts von 1,72 Millionen bestellten Impfdosen keinen Versorgungsengpass, eine Priorisierung sei nicht nötig, zumal derzeit geprüft werde, ob bereits die einmalige Impfung einen ausreichenden Impfschutz bietet. Hiob sieht eher das Problem: "Es ist Grippeimpfung, und keiner geht hin."
Verteilung über Logistikapotheken
Der Impfstoff wird in Packungseinheiten zu jeweils 500 Einzeldosen geliefert und muss bedarfsgerecht auf die Arztpraxen verteilt werden. Die Gebinde sind so gestaltet, dass Impfstoff, Adjuvanzien, Spritzen und sonstiges Zubehör für jeweils zehn Einzeldosen ausgeeinzelt werden können. Dies soll in Apotheken erfolgen. Der Vorgang gilt als Teilherstellung, die arzneimittelrechtlich zulässig ist. Die Größe der Packungseinheiten und die langsame Lieferung des Impfstoffes erlauben es nicht, alle Apotheken zu Verteilstationen für den Impfstoff zu machen. Daher wurde ein Konzept entwickelt, nach dem der Impfstoff im Laufe von Wochen nach und nach an etwa 200 Logistikapotheken geliefert werden soll. Ärzte können jedoch bei jeder Apotheke Impfstoff bestellen. Der Impfstoff kann dann von der Logistikapotheke geliefert oder von der bestellenden Apotheke abgeholt werden. So kann die Bestellapotheke selbst an den Arzt liefern. Dies entschärfe den wettbewerblichen Sprengstoff der Apothekenauswahl, erklärte Dr. Peter Froese, Vorsitzender des Apothekerverbands Schleswig-Holstein.
Die Kammerversammlung diskutierte intensiv über angemessene Kriterien für die Auswahl der Logistikapotheken und sprach sich einstimmig für das vorgelegte Konzept aus. Die Möglichkeit zur Auslieferung gekühlter Ware soll eine Grundvoraussetzung für Logistikapotheken sein. Außerdem wurden der Standort, ein Qualitätsmanagementsystem, die Personalausstattung, eine Großhandelserlaubnis und die Krankenhausversorgung als mögliche Kriterien erachtet. Es sollen nur Haupt- und keine Filialapotheken berücksichtigt werden. Herausragendes Ziel ist die Flächendeckung. Wenn bei sonst gleichen Bedingungen mehrere Apotheken interessiert sind, soll das Los entscheiden. Zunächst sollen die Abläufe im Detail geklärt werden, anschließend werden die Apotheken informiert.
Land bleibt verantwortlich
Ehmen betonte die Zuständigkeiten für das Vorgehen: "Dies ist eine Sache des Landes. Wir stehen helfend zur Seite." Hiob erklärte, dass der Impfstoff keine Handelsware ist, sondern Eigentum des Landes bleibt, doch solle die Versorgung mit dem Impfstoff so weit wie möglich über das Regelsystem abgewickelt werden. Die Apotheken müssten nicht in finanzielle Vorleistung treten, sondern ihre Leistungen dokumentieren und würden dann honoriert. Ehmen und Froese sicherten zu, sich für eine angemessene Honorierung einzusetzen, doch werde damit niemand reich werden.
Eine ähnliche Regelung, wie sie sich nun für Schleswig-Holstein abzeichnet, ist auch für Niedersachsen in der Diskussion. Vermutlich eignet sich das Konzept auch als Vorbild für weitere Bundesländer.
tmb
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.