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Weiterverbreitung der Grippeviren verhindern
Zwar zeigt sich die epidemiologische Lage in Deutschland in der Woche vom 7. bis 13. Oktober 2009 gegenüber der Vorwoche weitgehend unverändert. Die Zahl der labordiagnostisch oder epidemiologisch bestätigten Fälle blieb relativ konstant, wobei sich gegenüber den Vorwochen möglicherweise ein leichter Anstieg der Meldezahlen andeutet. Auch die Daten aus dem Sentinelsystem der Arbeitsgemeinschaft Influenza zu den Arztkonsultationen aufgrund von akuten respiratorischen Erkrankungen zeigte in der 41. Meldewoche nur einen leichten Anstieg im Vergleich der saisonalen Grippe zur Vorwoche. Doch bemerkenswert ist, dass der Anteil der positiv auf Neue Influenza A/H1N1 getesteten Proben von Patienten mit typischer Influenzasymptomatik mit 18% mehr als doppelt so hoch lag wie in den Vorwochen. In Deutschland sind bisher insgesamt 22.936 bestätigte Fälle der Neuen Grippe und zwei Todesfälle gemeldet. Wobei die Anzahl pro Einwohner in Bayern und Thüringen am höchsten, in Mecklenburg-Vorpommern am geringsten ist. In Europa wurden insgesamt 204 Todesfälle gemeldet, weltweit insgesamt 4703.
Übertragungsweg und Ansteckungsdauer
Es wird davon ausgegangen, dass das Neue Influenzavirus H1N1 so übertragen wird wie eine übliche Influenza: überwiegend durch Tröpfchen, die zum Beispiel beim Sprechen, insbesondere aber beim Husten oder Niesen entstehen und über eine geringe Distanz auf die Schleimhäute der Atemwege von Kontaktpersonen oder in deren Augen gelangen können. Die Übertragung kann auch über Oberflächen erfolgen, die mit virushaltigen Sekreten verunreinigt sind, wenn sie angefasst werden. Dabei gelangen die Viren über Schmierinfektionen mit der Hand in Mund, Nase oder Augen. Die Dauer der Inkubationszeit des Neuen Influenzavirus beträgt in etwa wie bei der saisonalen Influenza ein bis vier Tage. Die Ansteckungsfähigkeit kann bei der saisonalen Influenza bereits kurz (weniger als 24 Stunden) vor Auftreten der klinischen Symptomatik beginnen und besteht danach gewöhnlich für drei bis fünf Tage. Bei der Neuen Influenza wird angenommen, dass manche Patienten ebenfalls bereits am Tag vor Symptombeginn Viren ausscheiden, bei der Dauer der Ausscheidung wird von einer Woche ausgegangen. Symptome einer Erkrankung sind plötzlicher, schlagartiger Krankheitsbeginn, hohes Fieber und Schüttelfrost, trockener Husten, Muskel- und Gelenkschmerzen oder Kopfschmerzen und allgemeine Schwäche.
Was tun bei Grippeverdacht?Beobachtet man an sich entsprechende Symptome und hat einen Verdacht auf Neue Grippe, so sollte ein Arzt telefonisch angesprochen werden, insbesondere wenn man sich in betroffenen Gebieten aufgehalten oder Kontakt mit möglicherweise infizierten Personen gehabt hat. So kann verhindert werden, dass man beim Warten im Wartezimmer andere Personen ansteckt. Auf dem Weg zur Praxis sollte enger Kontakt zu anderen Menschen vermieden werden. Grundsätzlich sollten beim Husten oder Niesen Mund beziehungsweise Nase bedeckt werden, empfohlen wird in den Ärmel zu husten oder zu niesen. Es sollten Einmaltaschentücher verwendet werden. |
Allgemeine Hygieneregeln beachten
Schützen sollten sich in jedem Fall alle, die mit Erkrankten Kontakt haben. Im Nationalen Pandemieplan sind darüber hinaus einige allgemeine Hygieneregeln aufgeführt, deren Beachtung das Infektionsrisiko verringern kann. Dazu zählen unter anderem:
- das Vermeiden von Händegeben, Anhusten, Anniesen;
- das Vermeiden von Berührungen der Augen, Nase oder Mund;
- die Nutzung und sichere Entsorgung von Einmaltaschentüchern (Abfallbehälter mit Deckel und Plastiktüte);
- Empfehlungen zu einer intensiven Raumbelüftung;
- das gründliche Händewaschen nach Personenkontakten, der Benutzung von Sanitäreinrichtungen und vor der Nahrungsaufnahme;
- die getrennte Behandlung von an Influenza erkrankten Personen, insbesondere von Säuglingen, Kleinkindern und Personen mit chronischen Erkrankungen;
- die Vermeidung von direkten Kontakten zu möglicherweise erkrankten Personen.
Es wird zwar für fieberhaft Erkrankte empfohlen, im eigenen Interesse zu Hause zu bleiben, um weitere Ansteckungen zu verhindern. Allerdings darf man nach dem Arbeitsrecht nicht einfach als Arbeitnehmer vorsorglich zu Hause bleiben, wenn einzelne Beschäftigte in einem Betrieb an der Neuen Grippe erkrankt sind: Wer gesund ist, muss zur Arbeit gehen. Ebensowenig dürfen Eltern ihr Kind vorsorglich zu Hause behalten, wenn es in der Schule Krankheitsfälle gibt. Das liegt nicht im Ermessen der Eltern. Für alle Kinder gilt die Schulpflicht, solange die Schulleitung oder die zuständigen Behörden keine anderen Regelungen treffen.
Wie kann die Neue Grippe diagnostiziert werden?Das Neue Grippevirus (Influenza A/H1N1) kann mit der PCR-Methode zuverlässig nachgewiesen werden. Dabei werden charakteristische Abschnitte im Erbgut des Virus nachgewiesen. Zur Diagnose sollte ein Rachen- oder Nasenabstrich möglichst rasch nach Beginn der Erkrankung von einem Arzt entnommen und an ein Labor eingesandt werden. Mit einem Schnelltest kann das Neue Virus nicht zuverlässig nachgewiesen werden. Ein Befund gilt als positiv, wenn mit mindestens einer der drei folgenden Methoden der labordiagnostische Nachweis geführt wurde: direkter Erregernachweis:
indirekter (serologischer) Nachweis:
Dabei setzt eine Bewertung von Antikörpernachweisen die Kenntnis eines eventuellen zeitlichen Zusammenhangs mit einer Influenza-A(H1N1)-Impfung voraus. |
Desinfektion von Händen und Flächen
Da eine Schmierinfektion mittels der Hände mit der wichtigste Übertragungsweg von Krankheitserregern ist, kann hier auch am einfachsten mit Hygieneregeln eingegriffen werden. Dabei unterscheidet man die hygienischen Händewaschung, die hygienische Händedesinfektion und die chirurgische Händedesinfektion. Beachtet werden muss, das die Anwendung von Präparaten zur hygienischen Händewaschung keine Alternative zur hygienischen Händedesinfektion ist. Sie ist weniger wirksam als die hygienische Händedesinfektion, aber wirksamer als die einfache Händewaschung mit Seife. Zur Händehygiene gehören in jedem Fall das gründliche Abtrocknen mit Einmalhandtüchern aus Papier oder Textilien sowie der Hautschutz. Die empfohlene hygienische Händedesinfektion wird mit trockenen Händen als Einreibeverfahren ohne Zugabe von Wasser durchgeführt. Das jeweilige Präparat muss unter Berücksichtigung der Innen- und Außenflächen einschließlich der Handgelenke, der Flächen zwischen den Fingern, der Fingerspitzen, der Nagelfalze und der Daumen eingerieben werden. Die Hände sind für die Dauer der Einwirkzeit mit dem Desinfektionsmittel feucht zu halten. Abhängig von der Art der Kontamination bzw. dem Erreger ist unter Umständen eine längere Einwirkzeit (bis zu mehreren Minuten) einzuhalten. Bei der chirurgischen Händedesinfektion, die vor allen operativen Eingriffen durchzuführen ist, muss das konzentrierte Händedesinfektionsmittel die Hände und Unterarme während der gesamten Applikationszeit vollständig benetzen. Da das Influenzavirus ein behülltes Virus ist, sind alle Desinfektionsmittel geeignet, die vom Hersteller mit entsprechender Wirksamkeit deklariert wurden. Die wenigsten Präparate zur Desinfektion enthalten nur einen einzigen Wirkstoff, die Kombination mit anderen Wirkstoffen verbreitert das Wirkungsspektrum. Dabei können auch die als Hilfsstoffe bezeichneten chemischen Substanzen einen synergistischen Effekt ausüben. Allein von der Bewertung der enthaltenen Bestandteile darf daher nicht in jedem Fall ein Rückschluss auf die Wirksamkeit gezogen werden. Vielmehr sind in der Regel mikrobiologische Testverfahren für die Einschätzung des Wirkungsspektrums erforderlich. Dazu gibt es die Desinfektionsmittelliste der Desinfektionsmittel-Kommission im Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) e. V. (siehe Kasten). Die Zusammenstellung umfasst über 50 hygienische Händewaschprodukte und ca. 860 Desinfektionsverfahren mit gesicherter bakterizider und levurozider Wirksamkeit sowie eine Vielzahl praktischer Tipps. So müssen die Gebrauchslösungen zur Desinfektion in der Regel frisch zubereitet werden; dies gilt stets für Desinfektionsmittel auf der Basis von Peroxid-Verbindungen und für chlorabspaltende Verbindungen, da diese nicht stabil sind. Dabei müssen die Herstellerangaben beachtet und bei der Anwendung die angegebenen Konzentrationen exakt eingehalten werden. Die sogenannte "Schuss"-Methode ist unter keinen Umständen anzuwenden, keinesfalls dürfen Desinfektionsmitteln nach eigenem Ermessen Reinigungsmittel wie z. B. Seife oder waschaktive Substanzen zugesetzt werden. Das Influenzavirus kann unter bestimmten Bedingungen (Feuchtigkeit, Temperaturen unter 20°C) auf Oberflächen und Gegenständen über einen längeren Zeitraum persistieren. Darum sollten auch der HV-Tisch, Türgriffe, Stühle, Garderobenhaken oder ähnliches sowie Flächen, die häufig in Kontakt mit Kunden kommen, desinfiziert werden. Es muss für den Pandemiefall ein bereichseigener Desinfektions- und Reinigungsplan durch den Apothekenleiter erstellt werden. Mitarbeiter bzw. das Reinigungspersonal sollten sachgerecht geschult und eingewiesen werden, da eine exakte Dosierung unabdingbare Voraussetzung für eine wirksame Desinfektion ist.
Schützen Mundschutz und Hygienemaske?Eine Hygienemaske über Mund und Nase verringert in erster Linie die Anzahl von Erregern, die vom Anwender in die Umgebung ausgeatmet werden. Unter der Bezeichnung "OP-Maske" oder "chirurgische Maske" gehören Hygienemasken im Operationssaal zur Standardausrüstung für das Personal, um die Patienten vor der Ausscheidung von Tröpfchen durch den Träger zu schützen. In begrenztem Maße schützen Hygienemasken auch vor dem Einatmen großer Tröpfchen oder Spritzer. Über ihre Wirksamkeit während einer Pandemie liegen keine ausreichenden Daten vor. Zu berücksichtigen ist auch, dass geeignete Hygienemasken nicht dauernd getragen werden können. Daher kann das Gefühl, sich zu schützen, größer sein, als der reale Schutz. In jedem Falle dürfen andere Präventionsmaßnahmen nicht im falschen Vertrauen auf einen Schutz durch das Tragen einer Maske vernachlässigt werden! Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt in ihrem Rahmen-Pandemieplan keine Masken für die allgemeine Bevölkerung. |
Situation vor Ort berücksichtigen
Für Deutschland ist ein Nationaler Pandemieplan entwickelt worden, der den Rahmen für Pandemiepläne der Bundesländer vorgibt. Diese sehen vor, dass die Apotheken neben der regulären Arzneimittelversorgung insbesondere die Versorgung mit antiviralen Arzneimitteln sicherstellen. Um die Versorgung der Bevölkerung zu garantieren, müssen die normalen Abläufe in der Apotheke auf den Pandemiefall eingestellt werden. Dazu sollte ein apothekeninterner Notfallplan erarbeitet werden, der Verantwortlichkeiten klärt, Arbeitsschutz, Kundenbetreuung und Patienteninformation sowie die Kommunikation regelt. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat in Zusammenarbeit mit der Bundesapothekerkammer ein Themenheft "Influenzapandemie – Risikomanagement in Apotheken" erstellt. In diesem werden alle notwendigen Aufgaben, die im Pandemiefall Priorität haben oder zusätzlich anfallen, beschrieben. Zusätzlich sind Checklisten und Formulare enthalten, die Planung und Organisation vereinfachen. Das Themenheft steht elektronisch als Download auf der Homepage der BGW www.bgw-online.de zur Verfügung oder kann dort als print-Version kostenfrei bestellt werden. In der Apotheke gilt es für den Apothekenleiter im Pandemiefall abzuwägen, welcher Mitarbeiter welche Tätigkeiten in welcher Reihenfolge ausführt. Bedacht werden müssen zusätzliche Aufgaben, die sich aus dem Pandemieplan ergeben. Im Pandemiefall werden nicht nur antivirale Arzneimittel und Desinfektionsmittel von den Patienten stark nachgefragt werden. Auch Arzneimittel zur symptomatischen Influenzatherapie für die Behandlung von Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und Husten sollten in der Apotheke bevorratet werden. Auch an die Eigenbevorratung der Apotheke mit Desinfektionsmitteln für die Hygienemaßnahmen in der Apotheke zum Schutz der eigenen Mitarbeiter muss gedacht werden. Da ein großer Informationsbedarf bestehen wird, sollte schon im Vorfeld die Erstellung von schriftlichem Infomaterial vorbereitet werden, das dann aktualisiert und an die Kunden abgegeben werden kann. Auf den Internetseiten der Bundesregierung www.bundesregierung.de wird zum Beispiel ein Faltblatt angeboten, das in zehn verschiedenen Sprachen über die Neue Grippe informiert und in leicht verständlicher Form Hinweise und Verhaltenstipps gibt, wie man sich vor einer Ansteckung mit dem Virus H1N1 schützen kann und was bei einer Infektion mit der Neuen Grippe zu beachten ist. ck
Quelle
Informationen des Robert Koch-Instituts zur Neuen Grippe www.rki.de
Epidemiologischer Wochenbericht des RKI zur Situation der Influenza A/H1N1, Woche 7. bis 13. Oktober 2009.
Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit www.neuegrippe.bund.de.
Desinfektionsmittel-Liste des VAH.
Influenzapandemie. Risikomanagement in Apotheken. Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege www.bgw-online.de
Desinfektionsmittelliste des VAHDie Desinfektionsmittel-Kommission im Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) e. V. hat in Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachgesellschaften bzw. Berufsverbänden auf der Basis der Standardmethoden zur Prüfung chemischer Desinfektionsverfahren für die prophylaktische Desinfektion und die hygienische Händewaschung eine umfangreiche Liste erstellt. Sie umfasst über 50 hygienische Händewaschprodukte und ca. 860 Desinfektionsverfahren mit gesicherter bakterizider und levurozider Wirksamkeit sowie gesondert ausgewiesener geprüfter tuberkulozider, mykobakterizider und fungizider Wirksamkeit. Es werden die vom Hersteller deklarierten desinfizierend wirksamen Grundsubstanzen und die Warenzeichen aufgeführt, sowie zahlreiche praktische Tipps zur Desinfektion von Händen, Haut, Flächen, Wäsche oder Instrumenten gegeben. Im Anhang der Liste sind Informationen zu den Wirkspektren der Wirkstoffe sowie zur Nomenklatur zusammengestellt. Eine Neuauflage der Desinfektionsmittel-Liste ist aktuell in Vorbereitung. Sie wird im November 2009 als Druckversion erscheinen, es wird aber auch eine Aktualisierung im Internet erfolgen. kart. 29,50 EUR, ISBN 978-3-88681-096-3 oder als Online-Version 28,50 Euro für 12 Monate Bestellungen über: mhp-Verlag GmbH, Marktplatz 13, 65183 Wiesbaden, vertrieb@mhp-verlag.de oder service@deutscher-apotheker-verlag.de
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