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DAZ aktuell
"Rightcoding" muss erlaubt sein
Nach Analyse der ärztlichen Abrechnungsdaten stelle sich die Datenlage im ambulanten Bereich als katastrophal dar, ließ die Kasse am 30. Januar verlauten. Falsche Diagnosen müssten korrigierbar sein, damit die Berechnung der Zuweisungen aus dem Morbi-RSA auch der tatsächlichen Krankheit der Versicherten entspreche. Nur so könne die Versorgung der Kranken gewährleistet werden.
Falsche oder unvollständige Diagnosen würden zum Beispiel anhand von Arzneimittelverordnungen entdeckt. Auch Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen schlügen sich häufig nicht in den von den Ärzten kodierten Diagnosen nieder. "Das Überleben einer Krankenkasse hängt heute davon ab, dass die Diagnosen stimmen", sagte Achim Kolanoski, Vorstandsvorsitzender der Deutschen BKK. Nur so bekämen die Kassen das Geld aus dem Gesundheitsfonds erstattet, das für die Versorgung unserer Versicherten ausgegeben wurde. "Den Krankenkassen diese Korrekturen zu verbieten, hieße, sie pleite gehen zu lassen", so Kolanoski. Zugleich stellte die Kasse klar, dass die geforderten Maßnahmen nur dazu dienen dürften, offensichtlich falsche oder unvollständige Diagnosekodierungen zu korrigieren und fehlende Diagnosen nachzutragen ("Rightcoding"). Eine Fälschung von Daten zugunsten höherer Einnahmen aus dem Fonds ("Upcoding") lehne die Deutsche BKK ab, da sie illegal sei. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hatte die Kassen zuvor eindringlich vor derartigen Nachjustierungen an den Versicherten-Diagnosen gewarnt.
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