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- AZ 11/2010
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Gesundheitspolitik
Der Preismonopolbrecher
Fünf Monate nach Amtsantritt ist Schluss mit lustig: Gesundheitsminister Rösler krempelt die Ärmel hoch und den Pharmamarkt um. Er hat sich vorgenommen, das Preismonopol der Pharmaindustrie zu brechen. Klingt gut in den Medien, wird aber schwierig in der Umsetzung. Preisverhandlungen zwischen der Industrie und den Krankenkassen soll es geben. Zuvor sollen kurzfristig umsetzbare Maßnahmen wie Zwangsrabatte und Preismoratorium als Kostenbremse dienen. Das Echo aus den Parteien, Organisationen und aus dem Pharmamarkt fällt wie erwartet aus: Zustimmung aus der Union und vonseiten der Krankenkassen, Kritik, Skepsis und die Forderung nach mehr vonseiten der Opposition, der Gewerkschaft, und ein Aufschrei vonseiten der Pharmaindustrie ("gestalten statt fesseln").
Immerhin, dass er die Pharmaindustrie relativ hart angehen will, das hatte man vom FDP-Mann Rösler so zunächst nicht erwartet. Aber er steht unter Druck, die Kassenlage ist nicht rosig und seine Partei als Klientelpartei abgestempelt. Also, ran an den Pharmakuchen.
Dabei wäre es mit Sicherheit sinnvoller gewesen, endlich einmal die Preisbildungen und Rabatte des gesamten Pharmamarkts und seine unzähligen Klein-klein-Regelungen bis hin zu Festbeträgen und Rabattverträgen neu zu ordnen. Denn Zwangsrabatt und Preismoratorium sind wiederum nicht mehr als die Kostendämpfungsinstrumente, die bereits seine Vorgänger einsetzten, deren Wirkung aber nur zeitlich begrenzt sein kann. Wobei man der Pharmaindustrie den Zwangsrabatt ganz nett als Solidaritätsbeitrag ("Pharma-Soli") verkauft – klingt ja auch gleich viel besser als "Zwangsrabatt", kommt aber aufs Selbe raus.
Aus der Union liegt ebenfalls ein Papier mit Vorschlägen zu einer Reform der Arzneimittelpreisfindung vor. Sie decken sich zum Teil mit den Röslerschen Vorstellungen. Die Union fordert beispielsweise das Festbetragssystem zu erhalten, Rabattverträge sollten u.a. wegen ihrer negativen Auswirkungen auf die Compliance durch einen allgemeinen Rabatt von zehn Prozent ersetzt werden. Bei den patentgeschützten Arzneimitteln muss der Mehrwert eines Arzneimittels bewiesen werden, die Preise sollen mit denen auf Referenzmärkten verglichen und angepasst werden. Auch die Union setzt bei patentgeschützten Arzneimitteln auf direkte Verträge zwischen Kassen und Herstellern.
Dem Gesundheitsminister steht eine harte Zeit bevor. Er wird daran gemessen werden, ob er seine große Ankündigung als Monopolpreisbrecher wird einlösen können.
Peter Ditzel
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