Recht

PKV: Trotz starker Schmerzen bezahlt der Versicherer nicht alles

(bü). Lässt sich ein privat Krankenversicherter wegen starker Schmerzen stationär behandeln, so muss seine Gesellschaft die Kosten für den Klinikaufenthalt nicht übernehmen, wenn es auch eine ambulante Schmerztherapie getan hätte. Das gelte jedenfalls dann, wenn ein von der Versicherung in Auftrag gegebenes Gutachten dies belegt. Dass der Patient von seinem Arzt ein Attest für die Unterbringung in ein Krankenhaus vorlegen konnte, sei nicht bindend, wenn das durch das Gutachten widerlegt werde.


(OLG Koblenz, 10 U 959/08)

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