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Gesundheitspolitik
Pragmatische Lösung im Rabattstreit
Berlin (ks). In Mecklenburg-Vorpommern beklagt die AOK besonders schlechte Umsetzungsquoten für ihren Omeprazol-Rabattvertrag: Weniger als 20 Prozent der Verordnungen ohne Aut-idem-Kreuz würden mit dem Präparat des Rabattpartners KSK Pharma bedient. Um das zu ändern, hat sich die Kasse – weniger scharf als die AOK Baden-Württemberg, aber doch deutlich – an die Apotheken des Landes gewandt. In einem Brief wurden den Apotheken ihre Erfüllungsquoten mitgeteilt und darauf verwiesen, dass eine Quote von 80 Prozent machbar sei. Der Apothekerverband Mecklenburg-Vorpommern (M-V) hat der AOK zugesagt, dieses Anliegen der Kasse unterstützen zu wollen.
Knackpunkt "identische Packungsgröße"
Das Hauptproblem liegt bei Omeprazol – aber auch Heumann Pharma bietet seine Pantoprazol-Präparate im Vergleich zu anderen Herstellern in eher ungewöhnlichen Packungsgrößen an. So gibt es für beide Wirkstoffe gleich zwei N3-Varianten: 56 und 98 Stück. Dies bereitet vielen Apothekern, für die das gesetzliche Substitutionsgebot vorsieht, dass die auszutauschenden Präparate "identische Packungsgrößen" aufweisen müssen, Bauchschmerzen. Die AOK M-V hält den Austausch dagegen für unproblematisch: "Nach unserer Auffassung sind Sie nicht nur gemäß Rahmenvertrag nach § 129 SGB V, sondern auch gemäß eines Urteils des Landgerichts Hamburg verpflichtet, auch bei Nichtübereinstimmung der Stückzahl von verordnetem und Rabattarzneimittel das Rabattarzneimittel abzugeben", heißt es im Schreiben der Kasse an Apotheker mit geringeren Umsetzungsquoten.
Beim Apothekerverband teilt man die Rechtsauffassung der AOK nicht. Dennoch unterstütze man den Versuch der Kasse, das Problem pragmatisch zu lösen und die Quoten hochzubringen, sagte der Verbandsvorsitzende Axel Pudimat gegenüber der AZ. Tatsächlich wendet sich die AOK nicht lediglich an Apotheken, sondern bittet vielmehr die Ärzte, ihre Verordnungen von vornherein auf die Präparate der Rabattpartner umzustellen. Wenn dies doch nicht geschieht, sollen die Apotheken die verordnenden Ärzte darauf hinweisen und mit ihnen abstimmen, dass das Rezept zugunsten des Rabattarzneimittels geändert wird. "Die Apotheken helfen der AOK also bei der Kommunikation", erklärte Pudimat. Dabei haben AOK und Landesapothekerverband vereinbart, dass die Zustimmung nicht in jedem Einzelfall gesondert erfolgen muss, sondern auch pauschal eingeholt werden kann. Die AOK erkennt ihrerseits die vom Apotheker dokumentierte Änderung der Verordnung ohne besondere Formvorschrift an. "Dabei handelt es sich gerade nicht um eine Substitution", betonte Pudimat. Es gehe vielmehr um die Ausführung einer geänderten Verordnung.
Pro Generika: AOK suggeriert klare Rechtslage
Empört schaltete sich vergangene Woche auch der Branchenverband Pro Generika in die Auseinandersetzung ein. Geschäftsführer Peter Schmidt forderte die AOK M-V in einem Brief an ihren Vorstandsvorsitzenden, Friedrich-Wilhelm Bluschke, auf, besagte Informationsschreiben zurückzuziehen. Mit ihrem Hinweis auf das Urteil des LG Hamburg spiegele die AOK den Apothekern vor, dass die Rechtslage in Sachen "identische Packungsgröße" eindeutig geklärt sei. Gerade das sei aber nicht der Fall: Das LG Hamburg habe in seinem Urteil vom 18. Dezember 2009 selbst dargelegt, dass die Frage, wie das Tatbestandsmerkmal "identische Packungsgröße" auszulegen ist, noch nicht höchstrichterlich geklärt sei. Zudem habe es auf die "seinem Standpunkt diametral entgegengesetzte Entscheidung" des Landgerichts München vom 19. November 2009 verwiesen.
Schmidt verwies zudem darauf, dass andere AOKen in der streitigen Frage eine andere Rechtsposition einnehmen als die AOK M-V. So vertrete etwa die AOK Niedersachsen die Ansicht, dass ein Austausch lediglich dann statthaft ist, wenn die Stückzahlen beider Arzneimittel exakt übereinstimmen. Hinzu komme, dass die AOK Mecklenburg-Vorpommern mit ihrer Interpretation in die Therapiehoheit der Ärzte eingreife
Auch wenn die Apotheker die Rechtsauffassung der Generikahersteller teilen – wirklich unterstützt sehen sie sich durch den Verband nicht. Pudimat ist zunächst einmal froh, mit der AOK eine Vereinbarung gefunden zu haben, mit der auch Retaxationen für die Mitglieder seines Verbandes vermieden werden.
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