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Gesundheitspolitik
Sparpaket: BAH fordert Schutzklausel für mittelständische Hersteller
Durch die Kumulation von erhöhtem Herstellerabschlag und preismoratoriumsbedingtem Zusatzabschlag werden nach Informationen des BAH vor allem mittelständische Arzneimittel-Hersteller überproportional belastet. Neben dem von sechs auf 16 Prozent erhöhten Zwangsabschlag wolle die Bundesregierung zudem einen Preisstopp ab 1. August 2009 einführen, durch den "Preiserhöhungen durch Zusatzabschläge in gleicher Höhe für die GKV neutralisiert werden sollen."
BAH reklamiert Vertrauensschutz
Der BAH kritisiert, dass der Preisstopp an die Preisbasis zum 1. August 2009 anknüpft, also "an einem Zeitpunkt, der fast acht Monate vor der Veröffentlichung der Eckpunkte zur Umsetzung des Koalitionsvertrages für die Arzneimittelversorgung am 26. März 2010 liegt". Bis zu diesem Zeitpunkt hätten die Arzneimittel-Hersteller bei ihrer Preispolitik auf den Fortbestand der bestehenden Rechtslage vertrauen dürfen.
Nach den dem BAH vorliegenden Informationen und Daten würden durch die Kumulation von erhöhtem Herstellerabschlag und "preismoratoriumsbedingtem Zusatzabschlag", also der Senkung der Preise auf das Niveau vom 1. August 2009, vor allem mittelständische Arzneimittel-Hersteller überproportional belastet, schreibt der BAH an den Bundesgesundheitsminister. Bei einigen Unternehmen sei diese Belastung substantiell und reiche bis zu 22% bezogen auf den Gesamtumsatz. Hoffmann: "Eine solche Belastung ist insbesondere nicht verkraftbar für solche Unternehmen, die ohne internationale Konzernstruktur sind und die als reines Pharmaunternehmen die abschlagsbedingten Einbußen nicht über andere Unternehmenssparten wie z. B. Chemie kompensieren können, also ist primär der Mittelstand belastet."
Überproportionale Belastung nicht gewollt
Eine derartige überproportionale Belastung der Arzneimittelhersteller durch die Herstellerabschläge sei von den Regierungsfraktionen aber nicht gewollt, so Hoffmann unter Verweis auf die Regelung für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 3b Satz 1 SGB V ausdrücklich von dem erhöhten Abschlag ausgenommen würden. Damit werde zu Recht verhindert, dass sich die Abschläge nach den Absätzen 1, 1a und 3b im Einzelfall auf insgesamt 26 Prozent summieren könnten und so eine unzumutbare Belastung darstellten.
Hoffmann: "Das heißt also, dass bezogen auf die unternehmerische Belastung durch die Abschläge 16% als akzeptabel und 26% als nicht mehr zumutbar angesehen werden. Diese Bewertung muss aber aus Sicht des Verbandes erst recht für die Gesamtbelastung eines Unternehmens in der Kumulation durch alle Maßnahmen folgerichtig Anwendung finden." Für die Kumulation von erhöhtem Abschlag und moratoriumsbedingtem Zusatzabschlag sähen die Regierungsfraktionen bislang aber keine derartige Überforderungs- oder Härtefallklausel vor, kritisiert der BAH.
Grundsätzlich hält der BAH zwar ein Preismoratorium für legitim und nachvollziehbar, um sicherzustellen, dass der erhöhte Herstellerabschlag tatsächlich der gesetzlichen Krankenversicherung zugute komme und nicht durch Preiserhöhungen ausgeglichen werden könne. Der Abschlagsgesamtbetrag dürfe aber nach BAH-Auffassung nicht zu einer 22-prozentigen Belastung bezogen auf den Gesamtumsatz der Unternehmen führen. Hoffmann: "Solche belastbaren Zahlen liegen mir aber vor."
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