Recht

PKV: Betrug "auf Bewährung" darf es nicht geben

(bü). Reicht ein privat Krankenversicherter seiner Krankenkasse jahrelang gefälschte Rezepte ein und erschleicht er sich auf diese Art insgesamt 30.000 Euro, so kann die Versicherung ihm fristlos kündigen. Er kann dagegen nicht argumentieren, er hätte zunächst abgemahnt werden müssen. Denn durch eine Abmahnungsverpflichtung der Kasse würde – in einem solchen Fall – dem Versicherten die Gelegenheit gegeben, "einmal sanktionslos einen Täuschungsversuch zu unternehmen", so das Oberlandesgericht Köln.


(Az.: 20 U 37/09)

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