Gesundheitspolitik

Die Zukunft ist pharmazeutisch

Peter Ditzel

Seit einigen Tagen geistert ein Arbeitspapier für die neue Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) durchs Netz. Doch Vorsicht, es ist nicht das autorisierte Papier. Wie wir aus gut informierten Kreisen erfahren haben, wurde der Entwurf offiziell noch nicht verschickt. Er liegt zur Freigabe auf Röslers Tisch. Er soll durch undichte Stellen nach außen gekommen sein. Das Gesundheitsministerium war darüber "not amused". Der offizielle Verordnungsentwurf einer Novellierung der ApBetrO wird voraussichtlich erst in den nächsten Tagen versandt. Es war außerdem zu erfahren, dass es nicht auszuschließen, ja sogar wahrscheinlich ist, dass das Arbeitspapier noch die eine oder andere Veränderung erfährt, bevor es als offizieller Entwurf an die Verbände geht.

Wagt man dennoch einen ersten Blick auf das Papier und geht man davon aus, dass sich der Grundtenor und die wesentlichen Änderungen auch im offiziellen Entwurf wieder finden, dann stellt man fest: Der Apothekerberuf wird – ganz im Sinne des EuGH-Urteils zum Fremdbesitz – gestärkt. Die Entwicklung der Apotheke, des Apothekerberufs soll nach dem Willen des Ministeriums demnach nicht in Richtung Kaufmann und Kommerz gehen, sondern verstärkt einen Weg einschlagen gemäß dem ABDA-Slogan: Die Zukunft wird pharmazeutisch entschieden. Das Ministerium wird mit dieser Verordnung den Status des Apothekers und der Apotheke im Gesundheitswesen als Heilberuf betonen. Aber diese Stärkung gibt es nicht umsonst, der Apotheker wird dafür etwas tun müssen.

Ein besonderes Gewicht wird die neue ApBetrO auf die Beratungspflicht legen und die Vertraulichkeit der Beratung, die auch durch bauliche Maßnahmen sichergestellt werden soll. Der Apothekenleiter wird sich mehr um seinen Betrieb kümmern müssen (Präsenzpflicht). Wahrscheinlich ist auch, dass ein Qualitätsmanagement verbindlich eingeführt werden muss. Da Qualität groß geschrieben wird, werden neue Bestimmungen bis hin zum Rezepturarbeitsplatz reichen. Auch das könnte bei der einen oder anderen Apotheke für Umbaumaßnahmen sorgen. Das äußere Erscheinungsbild der Apotheke soll in Zukunft wohl nicht durch das Randsortiment dominiert werden – die Definition der apothekenüblichen Waren wird sich anders lesen.

Sobald das abgesegnete Papier vorliegt, sind die Details zu diskutieren. Prinzipiell lässt sich aber sagen: Die neue Richtung stimmt.


Peter Ditzel

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