Recht

Physiotherapeut darf nur beschränkt "Hand auflegen"

(bü). Einem ausgebildeten Physiotherapeuten ist es grundsätzlich nicht erlaubt, eigenverantwortlich Heilpraktiken auszuüben, ohne zuvor eine nach dem Heilpraktikergesetz vorgesehene Kenntnisprüfung absolviert zu haben. Das Berufsbild des Physiotherapeuten sei auf eine Krankenbehandlung nach ärztlicher Verordnung ausgerichtet, die nicht dazu berechtige, Heilkunde auszuführen. Allerdings dürfe der "Physio" eingeschränkt Heilpraktiken ausüben – nämlich begrenzt auf das Gebiet der Physiotherapie. Eine umfassende Kenntnisprüfung nach dem Heilpraktikergesetz sei dafür nicht nötig – eine "Teilprüfung" jedoch unumgänglich.

(Bundesverwaltungsgericht, 3 C 19/08)

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