Recht

Solizuschlag war 2005 verfassungsgemäß

(bü). Die Festsetzung des Solidaritätszuschlages (auch) für das Kalenderjahr 2005 war verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber war auch berechtigt, den Solizuschlag als Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer einzuführen. Und: Das Solidaritätszuschlagsgesetz aus dem Jahr 1995 musste auch nicht von vornherein befristet werden.

(FG München, 2 K 108/08)

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.