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- AZ 27/2010
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Recht
Solizuschlag war 2005 verfassungsgemäß
(bü). Die Festsetzung des Solidaritätszuschlages (auch) für das Kalenderjahr 2005 war verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber war auch berechtigt, den Solizuschlag als Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer einzuführen. Und: Das Solidaritätszuschlagsgesetz aus dem Jahr 1995 musste auch nicht von vornherein befristet werden.
(FG München, 2 K 108/08)
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