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- AZ 3/2010
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Gesundheitspolitik
Verpasste Chance
Wenn man in den letzten Tagen die Schlagzeilen in der Presse zu den Empfehlungen des Sachverständigenausschusses zur Verschreibungspflicht von Analgetika-Großpackungen gelesen hat, könnte man meinen, die Verschreibungspflicht solcher Packungen sei schon in trockenen Tüchern. Aber der Gesetzgeber kann ein rezeptfrei erhältliches Arzneimittel nur der Verschreibungspflicht unterstellen, wenn die Voraussetzungen des § 48 Arzneimittelgesetz erfüllt sind. Eine Begründung könnten Gefahren durch missbräuchliche Anwendung sein. Doch nicht nur industrienahe Vertreter können diese kaum erkennen. Auch Prof. Dr. Martin Schulz, Geschäftsführer des Bereichs Arzneimittel der ABDA und als Vorsitzender der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker auch Mitglied des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht, erklärt in einem Interview mit dem Branchendienst Apotheke adhoc, dass es keine klaren Hinweise gebe, dass Großpackungen häufiger missbraucht werden als Kleinpackungen. Wenn Schulz aber dann im gleichen Interview für eine schnelle Umsetzung der Empfehlung ohne Übergangsregelungen und damit Abverkaufsfristen für Großpackungen mit den Worten plädiert: "Es geht um Arzneimittelsicherheit, und da sollten wir uns keine Verzögerungen erlauben", dann muss die Frage erlaubt sein, wo denn die ganz große Gefahr ist, die ein sofortiges und kompromissloses Handeln erfordert. Geht man wohl richtigerweise davon aus, dass Großpackungen trotz ihrer Preisgünstigkeit in der Apotheke keine große Rolle spielen, muss man sich fragen, wo das Problem ist. Wenn dann noch in Betracht gezogen wird, dass in Schweden der Analgetikaverbrauch in der Selbstmedikation doppelt so hoch liegt wie in Deutschland, kann man durchaus schlussfolgern, dass unser System schon ganz gut funktioniert. Sicher sind Verbesserungen möglich. Hier hätte man sich einen Vorschlag vonseiten der Apothekervertreter gewünscht, der deutlich macht, was die Apotheker schon leisten und wie sie konstruktiv das System weiter entwickeln können. So kam zwar ein Vorschlag des BfArM und einer der Hersteller zur Abstimmung, jedoch keiner von Apothekerseite. Ein solcher hätte uns sicher gut angestanden. Doch Schulz, unser erster Vertreter in diesem Ausschuss, hat an der entscheidenden Sitzung am 12. Januar nicht teilnehmen können und eine Vertreterin geschickt. Eine verpasste Chance! Wäre er anwesend gewesen, hätte er sicher auch mit schlüssigeren Argumenten in der Öffentlichkeit aufwarten können.
Doris Uhl
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