Gesundheitspolitik

Cannabishaltige Arzneimittel künftig auf Rezept

Regierungskoalition will Versorgung Schwerstkranker verbessern

Berlin (ks). Die Koalitionsfraktionen haben sich auf Änderungen des Betäubungsmittelrechts geeinigt: Cannabishaltige Fertigarzneimittel sollen zukünftig unter den strengen Voraussetzungen des Arzneimittelgesetzes zugelassen und auf Betäubungsmittelrezept verschrieben werden können.

Verbessern will Schwarz-Gelb auch die Versorgung schwerstkranker Menschen in der letzten Phase ihres Lebens: Künftig sollen in Einrichtungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung und in stationären Hospizen verordnete und nicht mehr benötigte betäubungsmittelhaltige Schmerzmittel für andere Patienten weiterverwendet werden können. Gleichzeitig soll die rechtliche Möglichkeit geschaffen werden, Notfallvorräte von Betäubungsmitteln in diesen Einrichtungen vorzuhalten.

Die Drogenbeauftragte der Regierung, Mechthild Dyckmans (FDP), sprach von einem "wichtigen Schritt zur Verbesserung der Schmerztherapie für bestimmte Patienten". Sie betonte, dass cannabishaltige Fertigarzneimittel einen nachgewiesenen Nutzen für eine bestimmte Gruppe von Schmerzpatienten haben – etwa bei solchen mit multipler Sklerose. Zustimmung kam auch von Schmerztherapeuten: "Es ist an der Zeit, Cannabis aus der Schmuddelecke zu holen", so der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie, Gerhard Müller-Schwefe. Auch die Apothekerschaft begrüßte die angedachten Änderungen. Die ABDA wies zudem darauf hin, dass Ärzte bereits heute ihre Patienten im Rahmen der Rezeptur mit dem Cannabiswirkstoff THC (Dronabinol) versorgen können.

Durch die beabsichtigten Änderungen der Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes greift die Bundesregierung die Empfehlungen des Sachverständigenausschusses für Betäubungsmittel auf. Im Hinblick auf den gewandelten wissenschaftlichen Erkenntnisstand werden lediglich solche cannabishaltigen Arzneien verkehrsfähig, die unter den Voraussetzungen des Arzneimittelrechts als Fertigarzneimittel zugelassen sind. Diese Präparate dürfen dann ausschließlich auf BTM-Rezepten verschrieben werden. Nun sind die Hersteller gefragt. Denn bevor die Arznei zum Patienten kommt, muss sie zugelassen sein.

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