Gesundheitspolitik

Erste Korrekturen am GKV-Finanzierungsgesetz

Koalition erleichtert Weg in PKV – Säumige Versicherte sollen Strafe zahlen

Berlin (lk). Besserverdienende können ab Januar 2011 wieder schneller in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Darauf haben sich bei ersten Beratungen des Diskussionsentwurfes zum GKV-Finanzierungsgesetz die Fraktionen von CDU/CSU und FDP mit Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) verständigt. Außerdem sollen säumige Versicherte, die den Zusatzbeitrag sechs Monate lang nicht gezahlt haben, eine Strafzahlung leisten müssen.

Mit der Lockerung der Wechselfrist zur PKV kommt die schwarz-gelbe Bundesregierung einem Wahlversprechen der FDP und einer entsprechenden Vereinbarung im Koalitionsvertrag nach. Wer ein Jahr lang monatlich mindestens 4162,50 Euro (Versicherungspflichtgrenze) verdient hat, kann einen privaten Versicherer wählen. Bisher galt eine Drei-Jahres-Frist.

Des Weiteren verständigten sich die Gesundheitspolitiker der Koalition darauf, säumigen Zusatzbeitragszahlern ein Strafgeld von mindestens 30 Euro aufzubrummen. Als Obergrenze für diesen Säumniszuschlag soll ein Betrag von höchstens drei monatlichen Zusatzbeiträgen gelten, wenn der Zusatzbeitrag zuvor sechs Monate nicht bezahlt wurde. Damit verwarfen die Gesundheitspolitiker einen Vorschlag von Gesundheitsminister Rösler, der eine Strafzahlung von zwei Beitragsprozentpunkten im Gesetzentwurf vorgesehen hatte. Diese Strafzahlung war den Gesundheitspolitikern zu hoch erschienen. Zudem sollen nicht, wie von Rösler vorgeschlagen, die Arbeitgeber die Strafzahlung eintreiben, sondern die Krankenkassen selbst diese Aufgabe übernehmen.

Offene Fragen beim Zusatzbeitrag von Arbeitslosen

Umstritten ist zwischen den Gesundheitspolitiker von Union und FDP noch, ob das Arbeitsamt den Zusatzbeitrag für Empfänger des Arbeitslosengeldes ALG I übernehmen soll. Nach dem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministers ist vorgesehen, dass Empfänger von Arbeitslosengeld I, II (Hartz IV) und Sozialhilfe sowie Kurzarbeiter und Wehrdienstleistende generell keine Zusatzbeiträge zahlen müssen. Die Kosten sollen stattdessen von staatlichen Stellen an die Krankenkassen überwiesen werden.

Gesundheitspolitiker der Union verweisen darauf, dass ALG I-Empfänger mit 60 Prozent ihres letzten Nettoeinkommens deutlich mehr Geld erhalten als Hartz IV-Empfänger. Die von Rösler vorgesehene Regelung für die Bezieher von Arbeitslosengeld und Hartz IV wäre eine Verbesserung zum heutigen Zustand, denn derzeit müssen die Betroffenen den Zusatzbeitrag in der Regel selbst bezahlen. Ihnen bleibt nur, zu einer preiswerteren Kasse zu wechseln.

Kabinett soll Gesetz am 22. September beschließen

FDP-Gesundheitspolitikerin Ulrike Flach sagte gegenüber der AZ: "Jetzt besteht in wesentlichen Punkten in der Koalition Einigkeit. Der Diskussionsentwurf zum GKV-Finanzierungsgesetz geht jetzt in die Ressortabstimmung. Anfang September werden wir das Gesetz in trockene Tücher bringen." Das Kabinett soll am 22. September das Gesetz verabschieden. Die Gesundheitsexperten von Union und FDP einigten sich auch auf die künftige Vergütung der niedergelassenen Kassenärzte. Diese solle im nächsten Jahr um bis zu 1,2 Milliarden Euro steigen. Außerdem werde die Abgrenzung zwischen privaten und gesetzlichen Kassen bei Zusatztarifen schärfer gezogen. Dabei geht es um Extra-Angebote wie eine Chefarztbehandlung.

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