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- AZ 37/2010
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Gesundheitspolitik
Freude und Hoffnung
Beim Metzger bekommt man schon lange keine Zugabe mehr, auch nicht beim Bäcker und schon gar nicht im Drogeriemarkt – aber in (vielen) Apotheken. Es ist heutzutage so ziemlich die einzige Branche, die mit Werbegeschenken aller Art selbst bei kleinen Einkäufen versucht, damit die Kundschaft zu halten. "Eine Apotheke, die kann sich das noch leisten", so muss das draußen wohl ankommen. Die "Zugaberitis" hatte sich in den letzten Jahren hochgeschaukelt bis hin zu ausgeklügelten Rabatt-, Prämien-, Taler- und sonstigen Bonussystemen. Nach dem Willen des Bundesgerichtshofs soll damit nun endlich Schluss sein. Bonussysteme und Preisnachlässe jeder Art, also auch durch Rückerstattungen von Praxisgebühren, Ausgabe von Gutscheinen, Boni und Prämien darf es bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht mehr geben, denn das verstößt gegen die Preisbindungsvorschriften der Arzneimittelpreisverordnung. Schluss also mit Apotheken-Rabattheftchen, Schluss mit den Talern und anderen Prämiensystemen, wenn Arzneimittel auf Rezept bezogen werden. Eigentlich sollte diese Entscheidung jede Apothekerin, jeder Apotheker begrüßen, selbst wenn sie bisher Taler- oder Gutschein-Apotheke war. Sie sparen Werbeausgaben und es ist gut fürs Image. Haben wir uns nicht lächerlich gemacht, wenn wir Taler ausgeben, die dann gegen ein Fleischkäs-Brötchen beim benachbarten Imbissstand oder gegen eine Sammeltasse eingetauscht werden können? Weg mit dem Plunder, zurück zur seriösen, gesundheitsorientierten Apotheke, Profilierung durch Beratung und Service ist angesagt – dem BGH sei Dank!
Aber, wie steht es nun bei der Abgabe von nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln? Dürfen hier weiterhin Bonussysteme eingesetzt werden? Wird es in Zukunft hier sogar mehr Boni und Zugaben geben? Noch mehr Preiskämpfe bis zum Dumping-netto-netto-Preis? Warum bricht bei manchen die Krämerseele durch statt die des Heilberufs?
Eine noch wichtigere Frage blieb beim BGH-Urteil allerdings offen: Gilt die Arzneimittelpreisverordnung auch für ausländische Apotheken, die nach Deutschland senden? Wenn der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe dies mit Ja entscheidet, dann wäre auch die Ungleichbehandlung deutscher (Versand-)Apotheken mit ausländischen Versendern vorbei und der Prämien- und Bonus-Spuk hätte endlich ein Ende.
Peter Ditzel
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