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Gesundheitspolitik
AOK schreibt Zytostatikaversorgung aus
Die Praxen sind in der Ausschreibung 13 Gebietslosen zugeordnet, die in etwa den Berliner Bezirken entsprechen. Jede Apotheke bzw. Bietergemeinschaft darf sich nur auf ein Los bewerben. Der Gewinner wird in dem jeweiligen Gebietslos alleiniger Vertragspartner der AOK und ist damit exklusiv für die Versorgung der betroffenen Praxen verantwortlich. Ausgenommen sind Arztpraxen, die durch eine Krankenhausapotheke versorgt werden, mit deren Träger die AOK Berlin-Brandenburg einen Vertrag geschlossen hat. Dies sind gegenwärtig die Charité, das paritätische Krankenhaus Lichtenberg und das Helios Klinikum Berlin-Buch. Von den derzeit knapp 30 Apotheken in Berlin, die onkologische Zubereitungen herstellen, müssen sich also einige darauf einstellen, dass für sie die Versorgung von AOK-Versicherten mit diesen Rezepturen endet.
Zuschlagskriterium: Der niedrigste Preis
Als Zuschlagskriterium ist laut Bekanntmachung der "niedrigste Preis" genannt. Die Verträge sollen am 1. April starten, ihre Laufzeit ist zunächst auf ein Jahr beschränkt. Die AOK Berlin-Brandenburg hat bereits angekündigt, in einer erneuten Ausschreibung auch das Land Brandenburg einzubeziehen.
Die Kasse nutzt damit eine mit der 15. AMG-Novelle geschaffene Regelung. Danach kann "die Versorgung mit in Apotheken hergestellten parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten (…) von der Krankenkasse durch Verträge mit Apotheken sichergestellt werden". Die AOK verspricht durch die Verträge eine Kostensenkung bei einer weiterhin qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung. Einsparungen können aus Sicht der Kasse vor allem bei den Einkaufspreisen für die Rezeptursubstanzen erschlossen werden.
Kritische Stimmen aus den Apothekerverbänden
In der Apothekerschaft sieht man dies allerdings kritischer. Friedrich-Wilhelm Wagner, Geschäftsführer des Berliner Apotheker-Vereins, zeigte sich gegenüber der AZ enttäuscht, dass ein Vertrag, der gerade in der Startphase sei, "schon beiseite gewischt" werde. Er hätte es lieber gesehen, wenn die neuen Vereinbarungen zur Hilfstaxe erst einmal mit Leben gefüllt worden wären. Zudem gibt er zu bedenken: "Der Preis als entscheidendes Kriterium wirkt sich nicht qualitätsfördernd aus." Allerdings müsse man zunächst einmal sehen, was in den Ausschreibungsunterlagen über Qualitätskriterien stehe.
Für missverständlich hält Wagner auch die Formulierung bei der Auftragsbezeichnung in der Bekanntmachung der Ausschreibung. Dort heißt es: "Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung (EU-weites Offenes Verfahren) ist der Abschluss von Verträgen zur Versorgung mit in Apotheken hergestellten parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie." Dies mag zunächst den Anschein erwecken, es gehe nur um in direkt in Apotheken hergestellte Zubereitungen. Allerdings richtet sich die Ausschreibung auch an Apotheken, die im Wege der Auftragsherstellung in fremden Produktionsstätten herstellen lassen. Dies geht aus dem Punkt "Technische Leistungsfähigkeit" in der Bekanntmachung hervor. Hier zeigt sich auch, dass auf die Apotheken, die einen Vertrag mit der AOK Berlin-Brandenburg schließen wollen, einiges an Bürokratie zukommt. So werden allein 14 Eigenerklärungen bezüglich der Herstellungspraxis verlangt.
Neues Einfallstor für Graumarktware?
Auch in Hamburg sieht man die Zytostatika-Ausschreibung kritisch und als möglichen Auslöser für weiter reichende Veränderungen im Arzneimittelmarkt. "Das ist die völlige Demontage der Arzneimittelpreisverordnung", beklagte Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins, gegenüber der AZ. Es sei eine weitere Erosion der Regeln zu befürchten. "Darum ist jetzt die Politik gefordert," so Graue. Statt die Zyto-statika-Zubereitungen aus der Arzneimittelpreisverordnung auszunehmen, könnten für die verarbeiteten Fertigarzneimittel nach den sonst üblichen Regeln Rabattverträge mit der Industrie geschlossen werden. Dies wäre eine systemkonforme Lösung.
Außerdem fürchtet Graue, der Preiswettbewerb über Ausschreibungen könne ein neues Einfallstor für Krankenhaus- und Graumarkt-Ware schaffen. Um diesem Problem vorzubeugen, hätte Graue auch im jüngsten Vertrag über die Neuregelung der Hilfstaxe gerne eine ausdrückliche Verpflichtung gesehen, keine Krankenhausware und keine nicht zugelassenen Arzneimittel einzusetzen.
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