Wirtschaft

Das sind die Grenzwerte 2011

Beitrags-Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung

(bü). Kaum zu glauben, aber Tatsache: 2011 sinkt erstmals seit 1949 die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung. Sinkende Bruttoverdienste der Arbeitnehmer sind der Anlass dafür. Grenzwerte in den anderen Zweigen der Sozialversicherung stagnieren oder steigen relativ stark an (so der Grenzwert für die Rentenversicherung in den neuen Bundesländern). Steigen wird auch der Beitragssatz in der Krankenversicherung. So wird es aber 2011 aussehen – die Zustimmung des Bundesrates gilt als sicher.

  • Die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung beträgt nur noch 49.500 Euro statt 49.950 Euro. Das ergibt Monatsbeträge von 4125 Euro statt 4162,50 Euro.

  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung sinkt von 45.000 Euro im Jahr auf 44.500 Euro. Das entspricht monatlich 3712,50 Euro statt 3750 Euro.

  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt konstant bei 66.000 Euro = 5500 Euro im Monat. Hier weicht die Grenze in den neuen Bundesländern von der in den alten ab – auch in der Neubewertung: Sie steigt von 55.800 Euro im Jahr auf 57.600 Euro. Das entspricht Monatsbeträgen von 4650 Euro beziehungsweise ab 2011 von 4800 Euro. Folge gestiegener Verdienste im Osten.

  • Die nächste Steigerung: Der Gesamt-Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt ab 2011 statt 14,9 Prozent 15,5 Prozent – wovon die Arbeitnehmer 8,2 Prozent und die Arbeitgeber 7,3 Prozent tragen (entsprechend ist die Aufteilung bei Rentenbeziehern zulasten der Rentner). Der Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent für die Krankenversicherten ist unverändert geblieben.

  • Daraus ergeben sich höhere Krankenversicherungs-Höchstbeiträge, die wegen der gesunkenen Bemessungsgrenze nur ein wenig humaner ausfallen. Sie betragen 2011 statt 558,75 Euro dann 575,44 Euro im Monat. Davon tragen die Arbeitnehmer 304,42 Euro und die Arbeitgeber (Rententräger) 271,02 Euro.

  • Noch eine Steigerung: Zur Arbeitslosenversicherung werden von 2011 an statt 2,8 Prozent dann 3 Prozent zu tragen sein. Die neuen Höchstbeiträge betragen statt 154,00 Euro dann 165 Euro monatlich, die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen.

  • Die Minijob-Grenze beträgt unverändert 400 Euro monatlich.

  • Ebenso wird die Geringverdiener-Grenze (bedeutsam für Auszubildende) von 325 Euro monatlich nicht angehoben. Bei Ausbildungsvergütungen bis zu diesem Satz trägt der Arbeitgeber die Beiträge allein.

  • Unverändert 400 Euro beträgt im nächsten Jahr auch die Hinzuverdienstgrenze für vorzeitige Erwerbsminderungs- beziehungsweise Altersrentner. Zweimal pro Jahr kann das Doppelte dieses Grenzwertes verdient werden.

  • Unverändert bleibt auch die Einkommensgrenze bis zu der Ehegatten und Kinder kostenfrei mitversichert sein können: Sie beträgt 365 Euro monatlich, für Minijobber 400 Euro.

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