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- AZ 41/2010
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Gesundheitspolitik
Regierung bleibt hart
In ihrer Gegenäußerung zu den Empfehlungen des Bundesrates verweist die Bundesregierung auf verfassungsrechtliche Einwände gegen das Verbot. Es stelle eine Regelung der Berufsausübung von Versandapotheken dar. Wie schon das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt habe, seien bei einem Pick-up-Verbot keine triftigen Gründe des Gemeinwohls ersichtlich, die es rechtfertigen könnten, den Versandhandel mit Arzneimitteln auf die "klassische" Form des "Direktversandes" zu begrenzen.
Ebenfalls auf Ablehnung trifft der Vorschlag, die Aut-idem-Substitution nur zuzulassen, wenn das abgegebene Medikament auch die Indikationsbereiche des verordneten aufweist – nach dem AMNOG-Entwurf soll es künftig reichen, wenn nur ein gemeinsames Anwendungsgebiet gegeben ist. "Die Information über den bestimmungsgemäßen Gebrauch und erforderlichenfalls weitere Hinweise für die sichere Anwendung können durch die verordnenden Ärztinnen und Ärzte sowie durch die Apotheken gegeben werden", heißt es in der Stellungnahme.
Eine Überprüfung ihrer Vorhaben sagt die Regierung allerdings im Hinblick auf die Verpackungsgrößenverordnung zu.
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