Wirtschaft

Was Sie bis Silvester noch für Ihr Geld tun sollten

Tipps zum Jahreswechsel 2010/11

(bü). Es sind nur noch wenige Wochen bis Jahresultimo. Zeit also, Geldangelegenheiten anzugehen, die noch 2010 erledigt werden sollten, um Nachteile zu vermeiden. Wer jetzt handelt, der kann Hunderte Euro sparen oder Nachteile vermeiden – je nach persönlicher Situation.

Außergewöhnliche Belastungen. Steuerzahler, die 2010 außergewöhnliche Aufwendungen hatten, etwa für einen Arzt oder ein Krankenhaus, wegen einer Scheidung oder einer Beerdigung, können einen Teil davon als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen herunterrechnen (siehe Tabelle).

Tabelle: Zumutbare Belastung
Familienstand
Prozentsatz vom "Gesamtbetrag der Einkünfte"
bis
15.340 Euro
bis
51.130 Euro
über
51.130 Euro
– Alleinstehende o. Kinder
5
6
7
– Ehepaare o. Kinder
4
5
6
Alleinstehende und Ehepaare mit Kindern
– bis zu 2 Kinder
2
3
4
– mehr als 2 Kinder
1
1
2

Da vom Gesamtaufwand zuvor eine "zumutbare Belastung" abgezogen wird, lohnt es sich, solche Ausgaben zu bündeln: Je mehr "Außergewöhnliches" in einem Kalenderjahr angefallen ist, desto eher wird die Zumutbarkeitsgrenze überschritten. Beispiel: Im Frühjahr 2011 ist eine größere Summe für einen neuen Zahnersatz zu bezahlen. Wird noch in 2010 eine Vorauszahlung darauf geleistet, so könnte die Grenze der Zumutbarkeit überwunden werden – und Steuern gespart, wenn in diesem Jahr noch andere außergewöhnliche Belastungen angefallen sind, zum Beispiel der Kauf einer Brille. Bei Bezahlung der Zahnersatzrechnung in 2011 kann es sein, dass in beiden Jahren der steuerrelevante Aufwand sich im Grenzbereich hält – mit der Folge, dass weder in 2010 noch in 2011 Geld dafür vom Fiskus zurückfließt.


Autounfall. Wer 2010 einen selbst verschuldeten Unfall mit geringem Schaden (bis 500 Euro) von seiner Kfz-Haftpflichtversicherung hat regulieren lassen, der kann das Geld zurückzahlen. Das rettet den Schadenfreiheitsrabatt (falls er sich verschlechtert haben sollte, was nicht bei allen Gesellschaften der Fall ist). Umgekehrt kann ein der Versicherung nicht gemeldeter Unfall noch bis Ende Dezember 2010 "nachgemeldet" werden. Das kann zwar eine Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt zur Folge haben – aber unterm Strich von Vorteil sein. Der Versicherer rechnet das vor.


Bausparen/Vermögenswirksame Leistungen. Wer ein Bausparkonto und Anspruch auf die Wohnungsbauprämie hat, der sollte für 2010 den höchstmöglichen Betrag darauf einzahlen: 512/1024 Euro (alleinstehend/verheiratet). Dann gibt’s die maximale Prämie von rund 45/90 Euro. Die maßgebende Einkommensgrenze beträgt 25.600/51.200 Euro pro Jahr. (Höhere Beträge – sowohl das Einkommen als auch die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage betreffend – gelten für vermögenswirksame Leistungen in Investmentfonds, etwa Aktienfonds.) Für vermögenswirksame Leistungen steuert der Staat bis zu 43 Euro pro Jahr an Arbeitnehmer-Sparzulage zu, wenn 2010 bis zu 470 Euro zum Beispiel auf einen Bausparvertrag eingezahlt oder in einen Investmentfonds investiert worden sind. Es spielt keine Rolle, ob die 470 Euro allein vom Arbeitgeber oder auch vom Arbeitnehmer eingezahlt wurden.


Betriebsausgaben. Betriebsinhaber drücken ihre steuerwirksamen Einnahmen 2010 nur mit betrieblichen Ausgaben im selben Jahr. Ausnahmen gelten für regelmäßig wiederkehrende Leistungen wie Mieten und Zinsen, die zum Jahresanfang fällig werden. Betrieblich genutzte "geringwertige Wirtschaftsgüter" können wieder bis zu 410 Euro netto (2009 waren es nur noch 150 Euro) sofort abgeschrieben werden – allerdings nur, wenn sie "selbstständig" nutzbar sind, etwa ein Drucker.


Betriebskosten. Vermieter haben die Betriebskosten für ihre Wohnungen spätestens zwölf Monate nach dem letzten Abrechnungszeitraum mit den Mietern abzurechnen. Geschieht das später, so dürfen Nachzahlungen im Regelfall nicht mehr verlangt werden. Ist der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr, so muss die Rechnung für 2009 bis Silvester 2010 bei den Mietern eingehen, sollen noch Nachberechnungen möglich sein. Bei späterem Eingang muss allerdings ein errechnetes Guthaben noch an den Mieter überwiesen werden.


Handwerkerleistungen. Aufwand für den Handwerker in den eigenen vier Wänden kann für 2010 bis zu 1200 Euro zu einer Steuerrückzahlung führen. Und zwar wird die maßgebende Summe unmittelbar von der Steuerschuld abgezogen – also nicht nur vom steuerpflichtigen Einkommen, was nur entsprechend dem persönlichen Steuersatz zu einer Steuerermäßigung geführt hätte. Maßgebend sind die Lohn- nicht die Materialkosten. Voraussetzung für den Ansatz des höchstmöglichen Betrages sind Kosten von mindestens 6000 Euro (20% davon ergeben 1200 Euro). Handwerker modernisieren zum Beispiel Bäder oder tauschen Fenster aus. Finanzamts-Bedingung: Unbare Zahlung!


Haushaltsnahe Dienstleistungen. "Haushaltsnah" sind Dienstleistungen von Malermeistern, Fensterputzern oder Gärtnern im oder am eigenen Haus oder der eigenen Wohnung. Wer solche Dienste noch bis Ende 2010 in Anspruch nimmt und bezahlt, dem werden sie bis zu 4000 Euro unmittelbar von der Steuerschuld abgezogen. Bedingung auch hier: unbare Zahlung – ferner Ausgaben von bis zu 20.000 Euro. Und der Auftragnehmer muss damit rechnen, dass in seiner Finanzamtsakte eine Kontrollmitteilung über den Verdienst landet.


Haushaltshilfe. Im Unterschied zu den haushaltsnahen Dienstleistungen handelt es sich hier um Privatpersonen, die für Ordnung und Sauberkeit in Wohnungen und Häusern sorgen. Oft arbeiten sie auf 400 Euro-Basis. Soll dieser Status nicht verloren gehen, aber trotzdem Weihnachtsgeld gezahlt werden, so empfiehlt es sich, den Monatsverdienst so auszurichten, dass er – inklusive der Sonderzuwendung – im ganzen Jahr 4800 Euro nicht übersteigt.


Kinderbetreuungskosten. Berufstätige Eltern können Aufwendungen für die Betreuung für ihre noch nicht 14 Jahre alten Kinder in Höhe von zwei Dritteln als Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen – maximal in Höhe von 4000 Euro im Jahr. Das Finanzamt erkennt – im Rahmen des Höchstbetrages – alle in 2010 geleisteten Zahlungen unter anderem für den Kinderhort, den Kindergarten, eine Kindertagesstätte, aber auch für eine Tagesmutter an.


Kindergeld. Für volljährige Kinder steht den Eltern Kindergeld unter anderem nur dann zu, wenn sie sich in der Berufsausbildung befinden. Das kann ein normales Ausbildungsverhältnis, aber auch ein Studium sein. Bedingung: Das Einkommen des Kindes darf 8004 Euro im Jahr nicht übersteigen (zuvor gemindert um besondere Ausbildungskosten, steuerliche Werbungskosten, Sozialversicherungsbeiträge, gegebenenfalls Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung). Auch nur ein Euro mehr als 8004 Euro in 2010 beendet den Kindergeldanspruch rückwirkend zum 1. Januar 2010 – mit der Rückforderung durch die Familienkasse. (Das Bundesverfassungsgericht hat diese "Fallbeilfunktion" kürzlich ausdrücklich bestätigt.) Für Kinder, deren Einkünfte bedrohlich in die Nähe des "unschädlichen" Einkommensbetrages kommen, kann es lohnen, zusätzliche ausbildungsbedingte Aufwendungen zu tätigen, etwa für Fachbücher oder einen PC für den Nebenjob. Und nicht zu vergessen: Auch die Fahrten zur Berufsschule mindern das maßgebende Einkommen (im Regelfall 30 Cent pro gefahrenen Kilometer).


Rentenbeiträge. Beiträge freiwillig Rentenversicherter für das laufende Jahr müssen nicht unbedingt bis zum 31. Dezember 2010 auf dem Konto der gesetzlichen Rentenversicherer eingegangen sein. Es genügt, wenn dies bis zum 31. März 2011 für das Vorjahr geschieht. Allerdings: Tritt zwischenzeitlich der "Versicherungsfall" ein (etwa eine Erwerbsminderung), so wird die Rente nur aus den bis dahin entrichteten Beiträgen berechnet. Deshalb: Eine frühzeitige Beitragszahlung empfiehlt sich. Der (für 2010 maßgebende) Mindestbeitrag macht 79,60 Euro monatlich aus, der höchste 1094,50 Euro.


Resturlaub. Wer seinen Jahresurlaub 2010 noch nicht (voll) genommen hat, der sollte sich sputen: Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Mit dem Arbeitgeber kann zwar eine Übertragung in das Jahr 2011 vereinbart werden. Doch muss er darauf nur unter Bedingungen eingehen, etwa weil sein Arbeitnehmer wegen einer Krankheit seinen Erholungsurlaub nicht nehmen konnte oder weil der Chef wegen unverhoffter Aufträge eine Urlaubssperre verhängt hatte. Im Grundsatz müsste also der Urlaub bis spätestens Ende Dezember 2010 "genommen", nicht nur "angetreten" sein. (Im öffentlichen Dienst sowie in manchen Tarifverträgen gelten längere Fristen.)


Riester-Rente. Rentenpflichtversicherte oder Ehepartner einer/eines Rentenpflichtversicherten können über eine private Rentenversicherung, einen Fonds- oder Banksparplan beziehungsweise eine betriebliche Altersvorsorge sowie einen Bausparvertrag "riestern". Entsprechendes gilt für Beamte. Sobald sie für das Jahr 2010 vier Prozent ihrer Vorjahresbruttobezüge auf einen solchen Vertrag eingezahlt haben, steht ihnen die maximale staatliche Zulage von 154 Euro plus für jedes Kind 185 Euro zu (für seit 2008 geborene Kinder je 300 Euro). Unter 25-Jährige bekommen einen 200 Euro-Startbonus. Die Höchsteinzahlung beträgt 2100 Euro im Jahr und kann steuerlich mehr einbringen als die Zulagen. Das Finanzamt prüft im Jahresausgleich, ob die Berücksichtigung der Beiträge als Sonderausgabe eine höhere Vergünstigung bringt als die Staatszulagen. Auch wichtig: Ist für das Jahr 2009 die Zulage noch nicht beantragt worden sein, so ist dafür noch bis Silvester 2010 Zeit. Zugleich sollte ein "Dauerzulagenantrag" gestellt werden. Bank oder Versicherung erledigen die Anträge dann künftig automatisch.


Rürup-Rente. Vor allem Selbstständige und gut verdienende Arbeitnehmer können "rürupen": in Form einer privaten Rentenversicherung. Die höchste steuerliche Vergünstigung für 2010 ergibt sich bei einer Einzahlung von 20.000 (für Ehepaare: 40.000) Euro. 70 Prozent davon (beim Höchstsatz also 14.000 Euro für einen Single) können 2010 vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Geringere Einzahlungen bringen entsprechend geringere Förderungen.


Sparerfreibetrag. Wer seinen Geldinstituten, bei denen seine Ersparnisse liegen, keinen "Freistellungsauftrag" eingereicht hat, dem wird die Abgeltungssteuer vom ersten Zins-Euro an dem Fiskus überwiesen. Einen Teil davon kann er sich über den Steuerjahresausgleich zwar wieder zurückholen. Einfacher aber ist es, den Freistellungsauftrag über 801 (für Verheiratete: 1602) Euro jährlich seinem oder seinen Banken abzugeben. Dann werden nur die darüber hinausgehenden Zinserträge mit der Abgeltungssteuer (25% + Solidaritätszuschlag + gegebenenfalls Kirchensteuer) belegt.


Spenden. Großzügigkeit gegenüber Notleidenden oder gemeinnützig Tätigen honoriert der Fiskus großzügig: Milde Gaben können bis zu 20 Prozent vom Gesamtbetrag der Einkünfte das steuerpflichtige Einkommen reduzieren. Von 60.000 Euro Jahreseinkommen kann also das steuerpflichtige Einkommen auf 48.000 Euro gedrückt werden – entsprechende Spendierfreude unterstellt. Wer noch tiefer in die Spendentasche gegriffen hat, der kann den überschießenden Betrag noch mit den nächsten Steuererklärungen geltend machen. Empfänger der Spenden können der Lieblingssportverein ebenso sein wie Kirchen oder die Deutsche Krebshilfe, aber auch Wohlfahrtsorganisationen und Universitäten. Wichtig: Ohne Vorlage von Belegen – Spendenbescheinigungen der Begünstigten – zeigen sich die Finanzämter im Regelfall stur. Bei Beträgen bis 200 Euro sind die Finanzbeamten aber meist nicht kleinlich: Es reichen die Überweisungsträger.


Steuerfreibetrag. Übersteigen die steuerlichen Werbungskosten 2011 voraussichtlich 1520 Euro, so kann durch die Eintragung eines Freibetrages auf der Steuerkarte erreicht werden, dass der Arbeitgeber ab Januar 2011 weniger Steuern abzieht als ohne. Beantragt werden können zum Beispiel 30 Cent pro Kilometer für die einfache Entfernung der Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstelle.


Verjährung. Wer noch Schulden aus dem Jahr 2007 zu begleichen hat, etwa für den Kauf eines Fernsehgerätes, der kann darauf hoffen, dass sein Gläubiger die Frist, die am 31. Dezember 2010 abläuft, verstreichen lässt. Andererseits muss sich derjenige, der noch Geld zu bekommen hat, beeilen, will er seinen Anspruch noch durchsetzen. Dafür genügt weder eine telefonische Erinnerung noch eine schriftliche Mahnung. Maßgebend sind allein ein gerichtlicher Mahnbescheid (der noch vor Neujahr 2011 zugestellt werden müsste) oder direkt eine Klage. Mit einem solchen "Titel" kann dann noch 30 Jahre lang die Forderung geltend gemacht werden.


Weihnachtsfeier. Arbeitgeber können ihre Aufwendungen für eine Weihnachtsfeier als Betriebsausgabe vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen, wenn sie "Maß halten". Das heißt: pro Beschäftigtem maximal 110 Euro ausgeben. Sind (zum Beispiel Ehe-, eingetragene Lebens-, nichteheliche Lebens-)Partner mit eingeladen, so halbiert sich der Höchstbetrag auf 55 Euro. Das heißt: Die Gesamtkosten werden durch die Anzahl der Feiernden geteilt.


Werbungskosten. Arbeitnehmern, die im Jahr 2010 – etwa mit der Pauschale von 30 Cent für jeden Entfernungskilometer für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstelle – bereits bei 920 Euro angelangt sind, hilft jeder Euro, der zusätzlich für Werbungskosten ausgegeben wird, Steuern sparen. Das können zum Beispiel Fachbücher sein (Achtung: Das Finanzamt verlangt die Angabe des Titels auf der Quittung!) oder Material für das häusliche Arbeitszimmer. Die Anerkennung der auf das eigentliche Arbeitszimmer entfallenden Kosten (Miete, Abschreibung) ist zwar 2007 per Gesetz abgeschafft worden. Nachdem der Bundesfinanzhof diese rigorose Streichung für Arbeitnehmer, die im Betrieb nicht über einen eigenen Arbeitsplatz verfügen, dafür aber zu Hause betrieblich wirken, beanstandet hat, können die dadurch Begünstigten ihren Aufwand jetzt wieder – bis zu 1250 Euro im Jahr – steuerlich geltend machen – gegebenenfalls rückwirkend ab 2007, falls gegen die Ablehnung Einspruch eingelegt worden, der Steuerbescheid also noch "offen" ist. – Auch eine berufliche Fortbildungsveranstaltung kann Steuern sparen helfen. Außerdem: Nicht vergessen werden sollten die Gewerkschaftsbeiträge.


Zahnersatz. Gesetzlich Krankenversicherte können ihren Grundanspruch auf einen Zuschuss zum Zahnersatz um bis zu 30 Prozent steigern, wenn sie wenigstens einmal pro Jahr "rein vorsorglich" den Zahnarzt aufsuchen. Der Grundanspruch beträgt 50 Prozent des sogenannten Festbetrages, den Zahnärzte und Krankenkassen für die jeweilige Leistung des Zahnarztes sowie des Dentallabors ausgehandelt haben. Dieser am Festbetrag orientierte Zuschuss steigt im Jahr 2011 um 10 Punkte, also um 20 Prozent, auf 60 Prozent, wenn Zahnersatz benötigt wird und seit 2006 bis einschließlich 2010 mindestens einmal jährlich vorsorglich der Zahnarzt aufgesucht wurde. 15 Punkte plus (= 30% tatsächlich) mehr gibt es, wenn der regelmäßige Zahnarztbesuch bereits seit 2001 lückenlos nachgewiesen werden kann. Ein 2011 angefertigter Zahnersatz, für den ein Festbetrag von 6000 Euro existiert, kann also als Kassenzuschuss 3000 Euro, 3600 Euro oder 3900 Euro einbringen – je nach Intensität der vorsorglichen Zahnarztbesuche. – Wichtig: Sollte nur in einem Jahr der Doktor nicht konsultiert worden sein, so beginnen die fünf beziehungsweise zehn Jahre neu zu laufen.

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