Recht

Ärztliches Berufsrecht: Unzulässige Einflussnahme auf Augenärzte

(wz). Der Bundesgerichtshof sah – in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren – eine unangemessene unsachliche Einflussnahme auf die ärztliche Berufstätigkeit darin, dass ein Brillenvertrieb Augenärzten ein Computerprogramm zur individuellen Brillenanpassung anbot. Über dieses konnte der Augenarzt eine Brille bestellen und erhielt daraufhin eine Vergütung zwischen 80 und 160 Euro pro Brille. Dem Gericht zufolge könne damit nicht mehr sicher davon ausgegangen werden, dass der Arzt die Behandlungsentscheidung allein am Patienteninteresse ausrichte.


(Urteil v. 24. 6. 2010, Az. I ZR 182/08)

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