Recht

Über Rückvergütungen muss aufgeklärt werden

(bü). Empfiehlt eine Bank einem Kunden einen Medienfonds als Anlageprodukt, ohne ihn darüber aufzuklären, dass das Geldinstitut eine Rückvergütung dafür erhält, so hat der Kunde einen Anspruch auf Schadenersatz aus dem Anlageberatungsvertrag. Denn eine Bank, die ihrem Kunden die Beteiligung an einem Medienfonds empfiehlt, ist verpflichtet, den Kunden über Rückvergütungen unabhängig von deren Höhe aufzuklären, um ihn in die Lage zu versetzen, "ihr Umsatzinteresse einzuschätzen und beurteilen zu können, ob sie die Anlage nur empfiehlt, weil sie selbst daran verdient." Das gilt auch für Verträge, die geschlossen worden sind, bevor zum Thema Rückvergütungen höchstrichterlich entschieden worden ist.

(LG Wuppertal, 3 O 409/08)

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