Recht

Über Rückvergütungen muss aufgeklärt werden

(bü). Empfiehlt eine Bank einem Kunden einen Medienfonds als Anlageprodukt, ohne ihn darüber aufzuklären, dass das Geldinstitut eine Rückvergütung dafür erhält, so hat der Kunde einen Anspruch auf Schadenersatz aus dem Anlageberatungsvertrag. Denn eine Bank, die ihrem Kunden die Beteiligung an einem Medienfonds empfiehlt, ist verpflichtet, den Kunden über Rückvergütungen unabhängig von deren Höhe aufzuklären, um ihn in die Lage zu versetzen, "ihr Umsatzinteresse einzuschätzen und beurteilen zu können, ob sie die Anlage nur empfiehlt, weil sie selbst daran verdient." Das gilt auch für Verträge, die geschlossen worden sind, bevor zum Thema Rückvergütungen höchstrichterlich entschieden worden ist.

(LG Wuppertal, 3 O 409/08)

Das könnte Sie auch interessieren

DAZ.online-Umfrage zeigt: Nur wenige Homöopathie-Verweigerer

Empfehlenswert oder Hokuspokus?

Betrugsvorwürfe gegen Licon-Immobilien

Apobank: Kein Schaden für 600 Kunden

Heilmittelgesetz in der Schweiz

Apotheker bekommen mehr Kompetenzen

Zweite Teilrevision des Heilmittelgesetzes verabschiedet

Mehr Kompetenzen für Schweizer Apotheker

Impfberatung in der Apotheke während COVID-19

Fokus auf Pneumokokken, Influenza und Pertussis

Apobank-Chef Schellenberg will Serviceerlebnis bieten

„Viel zugemutet“

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.