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Einigung in letzter Minute
Die Apothekerverbände informierten bisher nur über das grundsätzliche Zustandekommen einer Einigung. Demnach erwartet der Deutsche Apothekerverband, dass die Neufassung dieses Teils der Hilfstaxe zum 1. Januar 2010 in Kraft treten kann. Die Vertragspartner seien sich des Zusatzaufwandes bewusst, den das sofortige Inkrafttreten für die abrechnenden Apotheken verursacht. Doch sollten zeitliche Lücken zwischen der alten und der neuen Regelung im Interesse einer rechtssicheren Preisbildungssystematik vermieden werden. Der Deutsche Apothekerverband werde alle Anstrengungen unternehmen, um eine möglichst reibungslose Unterstützung der Apotheken zu erreichen, teilten die Verbände mit.
Listen-Einkaufspreise als Grundlage
Eine offizielle Mitteilung über die Inhalte der Vereinbarungen gab es bis Ende 2009 nicht, da wegen der Feiertage noch nicht alle Unterschriften geleistet werden konnten. Doch war aus Verhandlungskreisen zu hören, dass Originalpräparate, die zu parenteralen Zubereitungen verarbeitet werden, künftig zum Einkaufspreis mit einem Abschlag von einem Prozent zu taxieren sind. Für Generika soll ein Abschlag von zehn Prozent abgezogen werden, ausgehend vom zweitgünstigsten Einkaufspreis eines Generikums ohne Berücksichtigung von Importen. Dies soll offenbar gleichermaßen für Zytostatika und andere Parenteralia gelten. Nur für Calciumfolinat soll eine gesonderte Vereinbarung über die Preisbildung getroffen worden sein. Der Verwurf, also die nicht mehr nutzbare Restmenge einer Packung, solle der letzten Krankenkasse in Rechnung gestellt werden, die einen Anteil aus der Packung bezahlt. Als Arbeitspreis sollen 69 Euro für Zytostatikazubereitungen, 67 Euro für Zubereitungen mit monoklonalen Antikörpern und 39 Euro für Analgetika und Antibiotika vereinbart worden sein, heißt es aus Verhandlungskreisen.
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