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ADEXA Info
Steuerliche Entlastung
Bei der Einkommensteuer steigt der Grundfreibetrag für den Veranlagungszeitraum 2010 für Alleinstehende von 7834 auf 8004 Euro und für Ehepaare von 15.669 auf 16.009 Euro.
Für Doppelverdiener-Ehepaare wird ab dem Veranlagungszeitraum 2010 bei der Einkommensteuer das sogenannte Faktorverfahren eingeführt. Verheiratete können jetzt nicht nur die Kombination der Steuerklassen III und V wählen. Möglich wird auch die gemeinsame Steuerklasse IV in Kombination mit einem Faktor (daher der Name).
Durch das neue Verfahren werden einerseits bei jedem Ehegatten die steuerentlastenden Vorschriften (insbesondere der Grundfreibetrag) beim eigenen Lohnsteuerabzug berücksichtigt, andererseits wird der Splitting-Vorteil auf beide Partner verteilt. Das Ziel ist, höhere Anreize für Zweitverdiener zu schaffen.
Die Steuerklassenänderung wird mit dem Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats wirksam. Den Antrag müssen beide Eheleute beim Finanzamt stellen.
Neuerungen gibt es ebenfalls im technischen Bereich: Die Finanzämter stellen das Lohnsteuerverfahren sukzessive auf elektronische Systeme um. Ab 2010 werden keine gedruckten Lohnsteuerkarten mehr verschickt.
Kindergeld steigt
Das Kindergeld steigt um 20 Euro auf monatlich 184 Euro für das erste und zweite Kind. Der dritte Sprössling ist dem Staat sogar 190 Euro wert, und ab dem vierten gibt es 215 Euro. Von den Zahlungen können manche Eltern länger als bisher profitieren. Sie verlieren den Anspruch auf Kindergeld erst, wenn Jugendliche über 18 Jahren Einnahmen von mindestens 8004 Euro haben. Davor lag die Richtschnur bei 7680 Euro.
Der Kinderfreibetrag wurde von 6024 auf 7008 Euro angehoben. Hartz-IV-Empfängern wird das Kindergeld von den Sozialleistungen abgezogen.
Krankenversicherung besser absetzbar
Angestellte können im neuen Jahr die Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung voll steuerlich geltend machen. Anerkannt werden alle Ausgaben der medizinischen Grundversorgung ohne das Krankengeld und ohne Wahl- bzw. Zusatztarife. Andere Vorsorgeaufwendungen wie Arbeitslosen-, Unfall-, Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherungen hingegen rechnet der Staat nun zu den Sonderausgaben.
Die entsprechenden Kosten können aber nur angegeben werden, wenn der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen durch die Kranken- und Pflegekassenbeiträge noch nicht ausgeschöpft ist. Dieser beträgt 1900 Euro für Arbeitnehmer, Rentner und mitversicherte, nicht berufstätige Personen. In der Praxis heißt das: Liegen die tatsächlichen Ausgaben für Kranken- und Pflegeversicherung nach dem Basistarif über dem Höchstbetrag von 1900 Euro, so können sie in der Steuererklärung voll abgesetzt werden. Dann werden aber keine sonstigen Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung berücksichtigt.
Michael van den Heuvel
Rechenbeispiele
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Grenzwerte
Für die gesetzliche Krankenversicherung gelten neue Grenzwerte des Jahreseinkommens: Beitragsbemessungsgrenze: 45.000 Euro (3750,00/Monat)
Versicherungspflichtgrenze: 49.950 Euro (4162,50/Monat)
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Kooperation mit Lohnsteuerhilfevereinen
ADEXA hat für die Mitglieder einen Kooperationsvertrag mit dem Dachverband BDL abgeschlossen, in dem bundesweit 160 Lohnsteuerhilfevereine zusammengeschlossen sind. Mehr Infos unter www.adexa-online.de und in Spektrum 1/2010. |
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