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DAZ aktuell
Wer soll dafür bezahlen?
Laut einer EU-Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten "geeignete Sammelsysteme für nicht verwendete oder abgelaufene Arzneimittel" einrichten. Bis zum 1. Juni war dies in Deutschland durch das Abholsystem "Remedica" des Rücknahme- und Verwertungsanbieters Vfw gewährleistet. Aufgrund einer Änderung der Verpackungsverordnung sah dieser Dienstleister die Rücknahme als nicht mehr finanzierbar an und stellte den Dienst ein. Eine Fortführung der Rücknahme sei in Zukunft nur als kostenpflichtige Dienstleistung möglich. Die jährlichen Kosten hierfür schätzt Vfw auf rund vier Millionen Euro.
Die ABDA sieht die Hersteller in der Pflicht, diese Kosten zu übernehmen. Die Hersteller wiederum weigern sich zu zahlen, solange sich die Apotheker nicht daran beteiligen. Da keine Einigung zustande kam, ruft ABDA-Präsident Wolf nun nach einer gesetzlichen Regelung – zugunsten der Apotheker.
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