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Landessozialgericht bestätigt Sortis-Festbetrag
Neben vier anderen Wirkstoffen hatte der G-BA im Jahr 2004 das in Sortis enthaltene Atorvastatin der Festbetragsgruppe der Statine zugeordnet. Das Gremium war davon ausgegangen, dass alle Statine pharmakologisch-therapeutisch vergleichbar sind. Pfizer hatten gegen den Beschluss mit der Begründung geklagt, Sortis nehme eine Sonderstellung unter den Statinen ein. Zugleich verlangte Pfizer vom G-BA Schadenersatz in einem Amtshaftungsverfahren vor dem Landgericht Berlin. Schon in der ersten Instanz wurde die Klage abgewiesen.
Die Richter des LSG begründeten ihre nun ergangene Entscheidung unter anderem mit der Ansicht, dass der G-BA das Ziel des Gesetzgebers, die Arzneimittelversorgung in der GKV wirtschaftlicher zu gestalten, mit der Einordnung von Sortis in die entsprechende Festbetragsgruppe verwirkliche. Der Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess, wertete das Urteil als besonders positiv. Das Urteil bestätige den G-BA in seiner Arbeit, durch die der Solidargemeinschaft der GKV jedes Jahr hunderte von Millionen Euro an Ausgaben erspart werden.
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