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Aus Kammern und Verbänden
Rabattverträge und Hilfsmittelversorgung im Mittelpunkt
Lobend stellte Axel Pudimat die Arbeit der Retaxstelle des Verbandes heraus. Über zwei Drittel der Krankenkassenforderungen konnten dank dieser Arbeit abgewehrt werden. Sein Unverständnis drückte er über die Klage der Krankenkassen gegen den Schiedsstellenspruch zum Kassenabschlag aus. "Die Apotheker brauchen mehr Geld", so Pudimat, ein Kassenrabatt von 1,75 Euro sei in der heutigen Zeit geboten. Die Apotheker wollen Preisverantwortung übernehmen, brauchen aber eine angemessene Honorierung.
Kritisch sah Pudimat das Vorhaben im Eckpunktepapier, die Großhandelsmarge zu senken, dies habe enorme Auswirkungen auf die Apotheken: "Die Apotheken sind bereits ausgequetscht."
Für die Forderung der AOK, die Apotheken hätten sich bei der Abgabe von Arzneimittelpackungen nur nach den N-Größen zu richten, sollten aber nicht die tatsächlichen Packungsmengen berücksichtigen, zeigte der Verbandsvorsitzende ebenfalls kein Verständnis. Dennoch empfehle der Verband, den Wunsch der AOK umzusetzen. Er hoffe darauf, die AOK vom Vorhaben abzubringen, Blutzuckerteststreifen und Impfstoffe auszuschreiben.
Unerfreulicher Hilfsmittelmarkt
Dr. Heinz Weiß, Geschäftsführer des Apothekerverbands Mecklenburg-Vorpommern, und Vorstandsmitglied Thomas Müller nahmen sich des Themas Arznei- und Hilfsmittellieferungsverträge an. Durch ordnungspolitische Änderungen aufgrund der Gesundheitsreformgesetze haben sich Kassenlandschaft und vertragliche Beziehungen zu den Krankenkassen stark verändert. Der Wettbewerb gibt den Ton an, die Vertragslandschaft ist in eine Vielzahl von Verträgen zersplittert. Beispiel Rabattverträge: Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 1. 10. 2009, wonach bei der Aut-idem-Substitution nur noch die N-Bezeichnungen maßgebend sind, nicht aber die konkrete Stückzahl, beeinträchtigt die ärztliche Therapiefreiheit. Der Arzt weiß nicht mehr, welche Stückzahl der Patient erhält.
Die Krankenkassen sind auch weiterhin auf der Suche nach Einsparpotenzial, sie mahnen die Erfüllung der Rabattverträge an, und streben Ausschreibungen für Blutzuckerteststreifen und Grippeimpfstoffe an.
Trotz strittiger Punkte zwischen AOK und Verband ist Friedenssicherung das Ziel, das bedeutet: Sicherung eines Einsparerfolges der AOK M-V, Verhinderung von Retaxationen sowie Verhinderung anderer Maßnahmen der AOK M-V wie Ausschreibungen oder Vertragsstrafen. Der Vorstand des Apothekerverbands spricht sich daher dafür aus, an den vertraglichen Auswahlbestimmungen festzuhalten und eine höhere, nicht sanktionsfähige Quote zur Umsetzung der Rabattverträge mit Omeprazol und Pantoprazol anzubieten.
Bei den Blutzuckerteststreifen strebt die AOK die Ausschreibung an, Ziel der AOK sind die bundesweit niedrigsten Preise – "wir sollten uns darauf einstellen", so Müller. Allerdings bedeutet dies dann, so die Modellrechnungen des Verbandes, einen Rohertragseinbruch für die Apotheke in diesem Segment. Der Verband plädiert daher für ein Honorarmodell, bei dem die Apotheken die flächendeckende Distribution übernehmen. Auch Grippeimpfstoffe will die AOK ausschreiben – fraglich, ob dies noch verhindert werden kann.
Der Markt der Hilfsmittelversorgung hat sich und wird sich weiter verändern. Hilfsmittellieferungsverträge werden das Szenario weiter bestimmen. Lieferberechtigungen werden nur noch auf der Grundlage von Verträgen erteilt. Vertragspartner der Krankenkassen kann nur sein, wer eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllt. Die Eignung wird in einem Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen, das bei Präqualifizierungsstellen abgelegt werden kann.
Verblistern und Heilberuf
In einem umfassenden Vortrag zum Thema der patientenindividuellen Verblisterung erläuterte Dr. Andreas Schieweck, Arzneimittelüberwachungs- und -prüfstelle Mecklenburg-Vorpommern, die hohen Anforderungen und rechtlichen Hürden, wenn Apotheken arzneimittelrechtskonform verblistern wollen. Solange die Verblisterung für die Belieferung eigener Patienten, Heime und Krankenhäuser erfolgt, sind die Bedingungen noch überschaubar. Soll dies aber auch im Auftrag für andere Apotheken erfolgen, sind neben der Herstellungserlaubnis eine Vielzahl von Voraussetzungen, auch technischer Art zu erfüllen, da der Verblisterer ein verändertes Arzneimittel in den Verkehr bringt.
Friedemann Schmidt, Vizepräsident der ABDA, ging in seinem Vortrag auf die aktuellen Entwicklungen in der Gesundheitspolitik ein. Vehement trat er dafür ein, dass die Zukunft des Apothekerberufs in der Freiberuflichkeit liegen müsse. Die Berufspolitik werde sich dafür einsetzen, das tradierte Leitbild des Apothekers in seiner Apotheke – nach seiner Überzeugung nach wie vor das beste und einzig sinnvolle Versorgungsmodell in der Fläche – zu erhalten.
Politische Diskussionsrunde
Neu auf der Mitgliederversammlung des Apothekerverbands Mecklenburg-Vorpommern war eine Podiumsdiskussion mit Bundestagsabgeordneten aus Mecklenburg-Vorpommern.
Unter Leitung von Peter Ditzel, Chefredakteur der DAZ, diskutierten Dietrich Monstadt (CDU), Christian Ahrend (FDP), Dr. Harald Terpe (Die Grünen), mit Axel Pudimat und Friedemann Schmidt. Ein Vertreter der SPD konnte aus terminlichen Gründen nicht teilnehmen.
Angesprochen wurden die aktuellen gesundheitspolitischen Themen, insbesondere das Eckpunktepapier der Bundesregierung. Wie zu erwarten, gab es in den Aussagen der anwesenden Politiker über die wichtige Rolle des Apothekers keine Differenzen. Das vorgesehene Pick-up-Verbot wurde unisono befürwortet.
Beim Thema Rabattverträge sahen sie zwar die Schwierigkeiten, die es in der Praxis mit diesen Verträge gebe, wiesen aber auf die Notwendigkeit der Einsparungen hin. Skeptisch zeigte sich Terpe beim Vorhaben, Einsparungen zu erzielen indem man die Rabatte der Pharmaindustrie erhöht. Man könne davon ausgehen, dass diese Erhöhungen bereits bei der Preisgestaltung mit eingepreist worden seien.
diz
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