Pharmazeutisches Recht

Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln

Im Bundesanzeiger Nr. 63 vom 27. April 2010 ist auf Seite 1474 eine Bekanntmachung über die Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln – Abwehr von Gefahren durch Arzneimittel, Stufe II vom 24. März 2010 abgedruckt.

Der Bundesanzeiger kann bezogen werden von der Bundesanzeiger Verlagsges. mbH, Postfach 10 05 35, 50445 Köln.

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