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KBV wirbt erneut für Wirkstoffverordnung

BERLIN (ks). Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) macht sich für eine bessere Arbeitsteilung zwischen Ärzten und Apothekern in der Arzneimittelverordnung stark. Diese Woche legte sie ihre gesundheitspolitischen Vorschläge zur Neuausrichtung der ambulanten medizinischen Versorgung vor. Darin plädiert die KBV erneut für Wirkstoffverordnungen, bei denen dem Apotheker die Auswahl des Arzneimittels überlassen bleibt.
Foto: AOK Mediendienst
Hier wird gewählt Die KBV wirbt nach wie vor für die Wirkstoffverordnung, bei der die Apotheker die Auswahl des konkreten Präparats vornehmen sollen.

Die KBV konstatiert in ihrem am 12. Januar in Berlin vorgestellten Papier, dass die Arzneimittelversorgung schon seit Jahren überreguliert sei. Aus Sicht von KBV-Vorstand Carl-Heinz Müller ist die hier herrschende Intransparenz mit ein Grund für viele junge Mediziner, sich nicht als Vertragsarzt niederzulassen. Was sie in ihrer Ausbildung gelernt haben – eine leitliniengerechte Behandlung – sei angesichts der vielfältigen Vorschriften in der Praxis kaum realisierbar. Eine Entlastung der Vertragsärzte sei daher dringend nötig, so Müller. Dazu solle insbesondere die Zusammenarbeit mit den Apothekern gefördert werden – letztlich zum Wohle des Patienten.

Offen für Zielpreismodell

Konkret fordert die KBV, dass die Ärzte für die Indikation, Wirkstoffauswahl, Dosierung und Dauer der Arzneimitteltherapie zuständig sind. Dabei sollen sie einen "kassenübergreifenden Medikationskatalog" – eine Antwort der KBV auf die von ihnen abgelehnten kassenindividuellen Positivlisten – sowie das Zielpreismodell unterstützen. In der Apotheke wird sodann das konkrete Medikament ausgewählt. Müller ist dabei wichtig: "Die Hoheit behält immer der Arzt." Damit Mediziner und Pharmazeuten insbesondere bei der Versorgung chronisch Kranker enger zuarbeiten können, bedürfe es zudem flexiblerer Rahmenbedingungen.

Die Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung soll aus Sicht der KBV damit auf Kassen und Arzneimittelhersteller übergehen. Und das nicht nur im Bereich der Generika, betonte Müller. Auch für patentgeschützte Arzneimittel und Spezialpräparate sollen sich der GKV-Spitzenverband und die Pharmafirmen um bundesweit einheitliche Preise bemühen. Klappt das nicht, soll es zumindest zu bilateralen Verträgen einzelner Kassen mit Herstellern kommen.

Dem Ärztemangel wirksam begegnen

In ihrem sechsseitigen Papier spricht sich die KBV überdies für eine flexiblere Versorgungsplanung aus. Sie soll dafür sorgen, dass in den nächsten Jahren eine flächendeckende Versorgung durch Hausärzte sowie eine fachärztliche Grundversorgung gewährleistet bleibt. So soll die Bedarfsplanung kleinräumig vorgenommen werden und sektorenübergreifend erfolgen. Nach der Analyse sollen verbindliche Empfehlungen abgegeben werden – sowohl für den stationären als auch für den ambulanten Bereich. Neue Praxen soll es dann nur noch dort geben, wo eine Notwendigkeit belegt ist, erläuterte KBV-Vorstand Andreas Köhler.

Honorarregelung in einem Paragrafen

Eine weitere Forderung der Vertragsärzte ist die nach einer vereinfachten Vergütung. Unter anderem wünscht man sich die Rückkehr zur Einzelleistungsvergütung. Pauschalen, das zeigen laut Köhler die Erfahrungen, führten leider häufig dazu, dass den Versicherten weniger Leistungen zur Verfügung gestellt werden und sich die Fallzahlen spürbar erhöhen. Die Einzelleistungen – die den Lohnanteil des Arztes beinhalten – möchte die KBV zudem mit einer Zeitangabe versehen: Dieses Zeitkontingent könne dann zugleich als Steuerungsinstrument zur Kostenkontrolle dienen. Damit wäre es für den Arzt keine unvergütete Last mehr, wenn er für einen Patienten mehr Zeit aufwendet. Letzten Endes geht es den Ärzten vor allem um eine deutliche Vereinfachung des bestehenden hochkomplexen Vergütungssystems. Am liebsten wäre es Köhler, wenn die Vergütung in nur noch einem Paragrafen geregelt werden könnte.

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