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ADEXA Info
ADEXA-Mitglieder profitieren
Steuererklärungen sind für den Laien nicht nur lästig und kompliziert. Es geht auch vielfach um bares Geld, das eine gute Beratung als Rückzahlung oder verminderte Nachzahlung einholen kann. Im Gegensatz zu Unternehmen können aber Privatleute seit 2006 ihre Steuerberatungskosten nicht mehr als Sonderausgabe steuermindernd absetzen. Schon 2008 hatte der Bundesrat ein Ende dieser Ungleichbehandlung gefordert. Auch im Koalitionsvertrag ist die Wiedereinführung der Absetzbarkeit festgelegt; doch der Entwurf des Jahressteuergesetzes für 2010 sieht dies nicht vor.
Da in der nächsten Zeit offensichtlich nicht mit größeren Steuersenkungen, immerhin aber mit Steuervereinfachungen zu rechnen ist, wäre das ein Schritt in die richtige Richtung. Auch Beschäftigte mit kleineren und mittleren Einkommen sowie Rentner haben aus Sicht von ADEXA Anspruch darauf, Steuersparmöglichkeiten im Rahmen einer professionellen Beratung zu nutzen und dies steuerlich geltend zu machen. "Die Bundesregierung muss ihr Versprechen einlösen!", so Neusetzer in ihrem Grußwort.
31. Mai ist Abgabefrist
Montag, der 31. Mai, ist Stichtag zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2009 für alle, die nach dem Einkommensteuergesetz zur Abgabe verpflichtet sind. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer von dieser Frist nicht betroffen. Sie leisten durch den monatlichen Lohnsteuerabzug quasi Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer. Da diese Zahlungen großzügig berechnet werden, sind Arbeitnehmer aber berechtigt, ebenfalls eine Einkommensteuererklärung abzugeben, die in der Regel zu einer Steuererstattung führt.
Bei bestimmten Konstellationen, die leider gar nicht so selten sind, ist eine Steuernachzahlung allerdings auch bei Arbeitnehmern nicht auszuschließen. Dann gilt auch für sie die Abgabefrist 31. Mai 2010. Dies ist zum Beispiel der Fall,
- wenn beide Ehepartner Arbeitslohn bezogen haben und einer nach der Steuerklasse 5 oder 6 besteuert worden ist,
- wenn ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurde,
- wenn bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig gearbeitet wurde,
- wenn auf zweiter oder dritter Steuerkarte gearbeitet wurde,
- wenn Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Krankengeld oder andere Lohnersatzleistungen von über 410 Euro im Jahr bezogen wurden,
- wenn Nebeneinkünfte von über 410 Euro im Jahr erzielt wurden, für die keine Lohnsteuer einbehalten wurde.
Auch Rentner sind zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2009 grundsätzlich verpflichtet.
Wer den Termin nicht einhalten kann, sollte bei seinem Finanzamt formlos einen Fristverlängerungsantrag stellen, damit kein Verspätungszuschlag festgesetzt wird. Fertigt ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater die Erklärung, wird die Frist automatisch bis zum 31. 12. 2010 verlängert.
Quelle: Pressemitteilung des BDL vom 6. 5. 2010, www.bdl-online.de
Dr. Sigrid Joachimsthaler
Vergünstigte Mitgliedschaft im LohnsteuerhilfevereinADEXA-Mitglieder und ihre Familienangehörigen können ohne die normalerweise fällige Aufnahmegebühr Mitglied in einem der bundesweit über 160 Lohnsteuerhilfevereine des BDL (Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V.) werden und deren im Vergleich zu Steuerberatern preisgünstige Leistungen in Anspruch nehmen. Die überwiegende Mehrzahl aller Beschäftigten und Rentner können sich beraten und unterstützen lassen. Der Jahresbeitrag beträgt je nach Einkommen zwischen 50 und 290 Euro und beinhaltet einen Anspruch auf alle Leistungen ohne weitere Kosten (siehe www.adexa-online.de). Wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft interessieren, wenden Sie sich bitte an die ADEXA-Hauptgeschäftsstelle in Hamburg (Tel. 0 40/36 38 29; Fax 36 30 58, info@adexa-online.de). Sie vermittelt Ihnen einen Verein in Ihrer Nähe. |
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