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Teil 1: Die Apothekerkammern auf Landes- und Bundesebene
Bundesweit unterstützen 17 Apothekerkammern (AK) oder Landesapothekerkammern (LAK) die Belange der Approbierten. Für sie haben die Bundesländer im jeweiligen Kammergesetz den Handlungsrahmen klar abgesteckt: Als Körperschaften des öffentlichen Rechts unterscheiden sich die Kammern beispielsweise von Vereinen dadurch, dass sie Aufgaben im Bereich der Selbstverwaltung des Berufsstands erfüllen. Aufgrund dieser Position können die Kammern Satzungen erlassen, die in die Rechte ihrer Mitglieder eingreifen. So sind alle ApothekerInnen Pflichtmitglieder in der entsprechenden Kammer. Ab ihrer Approbation müssen die Mitglieder automatisch einen Mitgliedsbeitrag an die jeweilige Kammer abführen. In manchen Kammern können Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) freiwillige Mitglieder werden, in einigen Kammern sind sie Pflichtmitglieder. Zum Teil sind PhiP von der Beitragszahlung befreit.
Auch die Berufsgerichtsbarkeit ist vom gesetzlichen Rahmen her vorgesehen. Verstöße gegen die Standespflicht, die in der Berufsordnung präzisiert ist, können in Form eines eigenen Kammerverfahrens geahndet werden. Bei Differenzen zwischen Apothekern bzw. zwischen Apothekern und Ärzten oder zwischen Apothekern und Patienten wird außerdem zwischen den Parteien vermittelt. Im Bereich der Apothekenhaftung tragen die Kammern außerdem über Gutachter- und Schlichtungsstellen zur Klärung von Fehlern mit bei.
Organisation
Jedes Kammermitglied hat die Möglichkeit, sich in die Kammerversammlung (Delegiertenversammlung oder Vertreterversammlung) wählen zu lassen. Aus diesem Gremium wiederum werden alle Funktionsträger gewählt, etwa der Vorstand und die Mitglieder der Arbeitskreise Ausbildung, Weiterbildung, Fortbildung, Qualitätssicherung, Haushalt o. ä.
Die Wahlen sind frei und geheim. Bei manchen Kammern erfolgt darüber hinaus eine paritätische Besetzung der Positionen mit angestellten und selbstständigen Approbierten bzw. verschiedenen Gruppierungen des Berufsstands, also ApothekerInnen in der öffentlichen Apotheke, im Krankenhaus, in der Forschung, der Industrie oder der Bundeswehr.
Der Vorstand einer jeden Kammer mit der Präsidentin oder dem Präsidenten und Stellvertretern sowie Beisitzern führt die laufenden Amtsgeschäfte, setzt Beschlüsse der Kammerversammlung um und wacht über die Haushaltsziele.
Aufgaben
Das jeweilige Heilberufe-Kammergesetz (HKaG) in den einzelnen Bundesländern regelt die Aufgaben der Kammern und die Rechte bzw. Pflichten ihrer Mitglieder. Allem voran stehen die Organisation der Kammertätigkeit durch die jeweilige Satzung, die Berufsordnung und die Weiterbildungsordnung.
Die Kammern führen eine Mitgliederkartei ("Melde- und Beitragswesen") und Statistiken über die Apotheken und ihr Personal. Auch die Organisation der Notdienstbereitschaft und die Einrichtung von Rezeptsammelstellen sind von den Ländern an die Kammern delegiert.
Berufsständische Versorgung
Pflichtmitglieder der Kammern müssen ihre Grundversorgung für das Alter über das jeweils zuständige Versorgungswerk absichern. Vom Leistungsumfang her werden aber auch Pakete für die Angehörigen und den Schutz vor Berufsunfähigkeit angeboten. Angestellte Apotheker und Pharmazeuten im Praktikum können aufgrund der Mitgliedschaft im Versorgungswerk die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen.
Bundesapothekerkammer
Die 17 Kammern haben sich zur Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Apothekerkammern (Bundesapothekerkammer, BAK) zusammengeschlossen. Außerdem sind sie zusammen mit den Landesapothekerverbänden unter dem Dach der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände organisiert (mehr darüber in Teil 4 der Fortbildungsserie).
Die Bundesapothekerkammer ist die berufspolitische Interessenvertretung der Kammern auf Bundesebene. An ihrer Spitze steht der Geschäftsführende Vorstand mit Erika Fink (LAK Hessen) als Präsidentin. Vertreter der angestellten Apotheker in öffentlichen Apotheken im BAK-Vorstand ist Thorsten Gottwald, Mitglied des Vorstands der AK Westfalen-Lippe.
Die BAK fördert die Zusammenarbeit der Kammern und bearbeitet Themen des Berufsrechts, der Arzneimittelsicherheit und des Qualitätsmanagements. Sie hat am Pseudo-Customer-Konzept mitgewirkt, um die Beratungsqualität öffentlicher Apotheken zu überprüfen. "Pseudo-Customer" sind geschulte Personen, die sich in der Apotheke als Kunden ausgeben, die unter einem bestimmten Symptom leiden oder ein Rezept vorlegen. Während des Gesprächs bewerten sie die Beratung anhand eines Katalogs. Grundlage dafür sind die Leitlinien der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung ("Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln").
Außerdem werden von der BAK überregionale und internationale Fortbildungsveranstaltungen organisiert, etwa die Pharmacons in Davos und Meran.
Mehr zur Rolle der Kammern für die Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie zur Qualitätssicherung und Öffentlichkeitsarbeit lesen Sie im zweiten Teil dieser Serie.
Michael van den Heuvel
Fortbildungsserie in vier Teilen
Jetzt mitmachen und punkten!ADEXA setzt sich dafür ein, dass Approbierte sich in der Berufspolitik engagieren. In Zeiten des wachsenden Drucks auf das Gesundheitssystem ist eine starke Interessenvertretung der öffentlichen Apotheken wichtiger denn je. Mit unserer vierteiligen Fortbildungsserie "Organisationen der Berufspolitik" können Sie, liebe Leserinnen und Leser, Ihr Wissen über wichtige Organe der pharmazeutischen Standesvertretungen auffrischen und vertiefen. Schwerpunkte sind die (Landes-)Apothekerkammern, die Bundesapothekerkammer, der Deutsche Apothekerverband sowie die ABDA. Die Fortbildung wurde bei der Bundesapothekerkammer unter der Kennziffer "BAK 2010/162" mit einem Punkt in der Kategorie 7 (Bearbeiten von Lektionen mit Lernerfolgskontrolle) für Apotheker und PTA akkreditiert. Nach der vierten Folge haben Sie die Möglichkeit, einen Fragebogen auf DAZ.online in der Rubrik "Lernen + Punkten" auszufüllen. Den Fragebogen finden Sie, wenn die vierte Folge erschienen ist, auf www.deutsche-apotheker-zeitung.de. Viel Erfolg! Barbara Neusetzer und Tanja Kratt ADEXA – Die Apothekengewerkschaft, 1. und 2. Vorsitzende |
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