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DAZ aktuell
Rückzahlung wird umgesetzt
Hintergrund für diese Entwicklung ist die Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, die aufschiebende Wirkung der Klage der Krankenkassen gegen den Schiedsspruch zum Kassenrabatt aufzuheben. Daraufhin kann nun der Schiedsspruch umgesetzt werden, der eine Senkung des Kassenrabattes auf 1,75 Euro vorsieht. Darauf hatten die Apothekenrechenzentren unterschiedlich schnell reagiert. Das NARZ/AVN hatte bereits unmittelbar nach dem Richterspruch die teilweise schon vorbereiteten Rechnungen für den April korrigiert. Daher hatte das NARZ/AVN bereits für April einen Kassenrabatt von 1,75 Euro ausgewiesen, die anderen Rechenzentren haben dies für die Mai-Rechnung umgesetzt.
Zahlungseingänge werden erwartet
Der NARZ-Vorsitzende Dr. Jörn Graue bestätigte, dass die Zahlungen aufgrund der April-Rechnungen fristgerecht eingegangen seien. Dementsprechend werden die Zahlungseingänge für Mai nun auch in anderen Rechenzentren erwartet. Die meisten Krankenkassen würden unter Vorbehalt zahlen, doch dies erscheint angesichts des weiterhin schwebenden Verfahrens in der Hauptsache durchaus angemessen. In Kreisen der Rechenzentren heißt es, ein Hintergrund für die Zahlungsbereitschaft der Krankenkassen dürfte die Sorge sein, dass der gesamte Kassenrabatt bei einem Zahlungsverzug verwirkt sein könnte, denn der ist von der pünktlichen Zahlung abhängig.
Rückabwicklung dauert länger
Etwas länger dauert dagegen wohl die Abwicklung der Nachforderungen für die weiter zurückliegenden Zeiträume. Dies betrifft das Jahr 2009 und die Zeit von Januar bis April 2010, beim NARZ nur bis März 2010. Die Nachforderungen über den gesenkten Kassenrabatt für diese Zeit müssen außerhalb der normalen Rechnungen erhoben werden, weil diese Rezepte bereits abgerechnet wurden. Die Apotheken haben von einigen Rechenzentren bereits Aufstellungen über die zu erwartenden Zahlungen erhalten.
Doch für die Nachforderungen aus den ersten Monaten des Jahres 2010 soll es bei den Krankenkassen noch Klärungsbedarf geben, da diese Krankenkassen keine pauschalen Rückforderungen akzeptieren, sondern detaillierte Daten anfordern. Es geht dabei zumindest vordergründig um eher technische Fragen der Datenübermittlung zum Herstellerrabatt, heißt es aus Kreisen der Rechenzentren. Doch wird in den Rechenzentren erwartet, dass die Krankenkassen die Differenz zwischen dem früheren und dem neuen Kassenrabatt ab Juli erstatten werden. Diese Beträge würden dann sukzessive den Apotheken gutgeschrieben. Dabei bleibt der Ratschlag an die Apotheken bestehen, eine Risikovorsorge für den Fall einer erneuten Rückabwicklung nach einer endgültigen Entscheidung zu betreiben.
Zum WeiterlesenRückzahlung des Kassenabschlags: Erst mal zur Seite legen DAZ 20/2010, S. 22Krankenkassenabschlag: Senkung auf 1,75 Euro kann vorläufig umgesetzt werden DAZ 19/2010; S. 23Weitere Artikel zum Thema "Kassenabschlag" finden Sie im Archiv der DAZ.online unter www.deutsche-apotheker-zeitung.de |
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