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AOK begrüßt Pläne der Bundesregierung

BERLIN (ks). Die AOK begrüßt die Pläne der Bundesregierung für eine Änderung der Packungsgrößenverordnung. "Es wird höchste Zeit, dass der Wildwuchs mit 49, 56, 98 oder 100 Tabletten in einer Packung geregelt und die therapeutische Gleichwertigkeit dieser Packungen klargestellt wird", erklärte zu Wochenbeginn der Vize-Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer für die AOK-Arzneimittelrabattverträge, Dr. Christopher Hermann.
Unübersichtlich ist die Situtation bei der Arzneimittelsubstitution derzeit bezüglich der Packungsgrößen. Die Novelle der Packungsgrößenverordnung soll dies ändern.
Foto: DAZ/Sket

Mit der Novelle der Packungsgrößenverordnung, die im Rahmen des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) vorgesehen ist, soll genau geregelt werden, welche Arzneimittelpackungen in den drei Normgrößen (N1, N2, N3) in der Apotheke gegeneinander ausgetauscht werden dürfen. In der Vergangenheit hatte die bestehende Regelung für Zwist zwischen Kassen – insbesondere der AOK – und Herstellern gesorgt. Man war sich uneins, wie das Erfordernis der "identischen" Packungsgröße zu verstehen ist, das für die Substitution Voraussetzung ist. Die Regierungskoalition will hier mit dem AMNOG für Klarheit sorgen: Als identisch im Sinne des § 129 Abs. 1 Satz 2 SGB V sollen künftig Packungsgrößen mit dem gleichen Packungsgrößenkennzeichen gelten – und welche Stückzahlen diese umfassen, wird in der neuen Packungsgrößenverordnung genau festgelegt.

Klarheit für alle und Ende der Tricksereien

Hermann freut sich über die Präzisierung im Sinne der Kassen: "So herrscht abschließend Klarheit für alle Beteiligten und so werden vor allem die Tricksereien von Pharmaunternehmen bei der Umsetzung der Arzneimittelrabattverträge beendet." Dass die vier großen Pharmaverbände die vorgesehene Neuregelung ablehnten, ändere nichts daran, dass der Gesetzgeber hier auf dem richtigen Weg sei, so Hermann.

Herstellerverbände fordern umfassende Diskussion

Die Herstellerverbände VFA, BPI, BAH und Pro Generika kritisieren, dass die Umstellung der Packungsgrößen nicht nur für Neuzulassungen, sondern auch für den Bestandsmarkt vorgesehen ist. Letzterer ist ihrer Auffassung nach von der Umstellung auszunehmen. Die Verbände betonen, dass ca. 120.000 Packungsgrößen betroffen seien. Ihren Recherchen zufolge müssten mindestens zwei Drittel dieser Packungsgrößen des Bestandsmarktes umgestellt werden, sodass für mindestens 80.000 Packungsgrößen neue Pharmazentralnummern vergeben werden müssten. Dies würde dazu führen, dass die PZN auf acht Stellen zu erweitern sei und der gegenwärtige PZN-Vorrat spätestens Ende 2012 erschöpft sein werde, argumentieren die Verbände. Auch müssten bei einer Umstellung der Packungsgrößen die Festbeträge komplett neu berechnet werden. Dies würde insbesondere für den GKV-Spitzenverband zu einem immens hohen Arbeitsaufwand führen.

Daher fordern die Herstellerverbände, die Packungsgrößenverordnung aus dem laufenden Gesetzgebungsverfahren zum AMNOG auszugliedern. Die Systematik einer neuen Packungsgrößenverordnung und die mit einer Umstellung der Packungsgrößen verbundenen Änderungen für den gesamten GKV-Arzneimittelmarkt müssten zunächst umfassend diskutiert werden.

Zum Weiterlesen


Neuordnung des GKV-Arzneimittelmarktes

Vorschläge zur Präzisierung der Substitutionspflicht

DAZ 2010, Nr. 22, S. 16

www.deutsche-apotheker-zeitung.de

LG Hamburg: Die Normgröße ist entscheidend

Auslegung der Aut-idem-Regel bleibt umstritten

AZ 2010, Nr. 3, S. 1

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