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DAZ aktuell
Aktualisierte Leitlinie zur Pflegeheim-Versorgung
Die Bewohner von Pflegeheimen werden von wohnortnahen Apotheken individuell und zuverlässig mit Arzneimitteln und Medizinprodukten versorgt. Damit diese Leistung dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entspricht, hat die Bundesapothekerkammer ihre Leitlinie überarbeitet. "Unser Ziel ist, die Versorgung der Patienten immer weiter zu verbessern. Gerade die Patienten, die in einem Pflegeheim wohnen, sollen von unserer pharmazeutischen Kompetenz profitieren", so Dr. Andreas Kiefer, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der Bundesapothekerkammer (BAK).
Wird in der Apotheke die Medikation individuell dokumentiert, empfiehlt die BAK, der Lieferung einen aktuellen Medikationsplan beizulegen. Damit verbessert sich die Arzneimittel-Therapiesicherheit (AMTS), weil der Apotheker gleichzeitig mögliche Wechselwirkungen berücksichtigt. Die Apotheke informiert das Pflegepersonal auch, wenn wegen Lieferverträgen andere als die verordneten Präparate abgegeben werden müssen. Zu den Leistungen der heimversorgenden Apotheke gehört im Bedarfsfall ebenso die kurzfristige Versorgung außerhalb der Öffnungszeiten über den Apothekennotdienst. Kiefer: "Für eine hochwertige Versorgung müssen die verschiedenen Berufsgruppen Hand in Hand arbeiten. Deshalb bieten die Apotheker regelmäßige Schulungen für Pflegekräfte über Arzneimittelthemen an, zum Beispiel wenn ein Patient Arzneimittel über eine Ernährungssonde bekommt."
Die Leitlinien der BAK sind Handlungsempfehlungen und umfassen ausführliche Kommentare und Arbeitshilfen. Sie richten sich an alle Berufsangehörigen mit dem Ziel, die Qualität der pharmazeutischen Leistungen ständig zu verbessern.
Derzeit veröffentlicht die BAK Leitlinien für 15 verschiedene apothekerliche Aufgabengebiete.
Leitlinien im InternetDie Leitlinie zur Versorgung von Bewohnern in Pflegeheimen findet sich im Internet http://www.abda.de/leitlinien_downloads0.html#c8283 |
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