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DAZ aktuell
Versicherte haben Recht auf Sonderkündigung
Wer jetzt mit einem Zusatzbeitrag konfrontiert wird, kann zu einer günstigeren Kasse wechseln. Dieses Sonderkündigungsrecht setzt die übliche achtzehnmonatige Mindestbindung nach Beitritt zu einer Krankenkasse außer Kraft. Somit können auch Versicherte kündigen, die erst kürzlich Mitglied in einer anderen Kasse geworden sind. Eine Ausnahme besteht für Versicherte, die einen Wahltarif bei ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben. Für alle anderen beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende. Wer im Januar kündigt, kann damit zum 1. April in eine neue Kasse wechseln. Während der Kündigungsfrist muss der Zusatzbeitrag nicht bezahlt werden. Weitere Fragen beantworten Berater der UPD telefonisch oder in regionalen Beratungsstellen (www.upd-online.de).
Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur der Zeitschrift Finanztest, verweist darauf, dass bisher 40 Kassen gegenüber der Stiftung Warentest bestätigt hätten, dass sie keine Zusatzbeiträge 2010 erheben werden. Bei der Suche nach einer passenden Kasse hilft die Stiftung Warentest mit ihrem neuen Produktfinder "Gesetzliche Krankenkassen" unter www.test.de/krankenkassen. Dieser liefert jeweils zum Monatsende aktualisiert umfangreiche Informationen zu Beiträgen und zum Leistungs- und Serviceangebot von 95 gesetzlichen Krankenkassen. Weitere Infos zum Thema Beitragserhöhung der Krankenkassen gibt es zudem unter www.test.de/zusatzbeitrag.
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