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- DAZ 48/2010
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DAZ aktuell
Neue Lösungsmöglichkeit in der Diskussion
Durch die angekündigten Absetzungen bei den Novemberrechnungen geht das Problem weit über einzelne Retaxationen hinaus. Den Hintergrund bilden die unterschiedlichen Sichtweisen der Krankenkassen und einiger Pharmaunternehmen bezüglich der Einordnung einzelner Präparate. Damit ist umstritten, in welcher Höhe der Herstellerrabatt gemäß § 130a Absatz 3b SGB V anfällt. Das Problem dauert seit Jahren an und wird nun durch den bevorstehenden Jahreswechsel verschärft, denn damit drohen die Forderungen aus dem Jahr 2006 zu verjähren. Die Apotheken sind von dem Problem betroffen, da sie für das Inkasso des Herstellerrabattes zuständig sind.
Als Reaktion auf die ausgesprochenen bzw. angekündigten Retaxationen hat das NARZ die betroffenen Hersteller auf den drohenden Aufwand für alle Beteiligten aufmerksam gemacht. Die Apotheken müssten – nicht zuletzt wegen der drohenden Verjährung – kurzfristig einzeln ihre Ansprüche geltend machen. Dies würde bei Apotheken und Herstellern großen Verwaltungsaufwand auslösen. Das NARZ appelliert daher an die Hersteller, an dem sehr viel einfacheren offiziellen Rabattkorrekturverfahren teilzunehmen. Dies sei erprobt und kostengünstig. Den gleichen Appell richtet das Rechenzentrum an das retaxierende Prüfzentrum. Das Rabattkorrekturverfahren würde zudem die Apotheken schonen, die hier unfreiwillig in eine Auseinandersetzung zwischen Krankenkassen und Herstellern hineingezogen würden. Der NARZ-Vorsitzende Dr. Jörn Graue rät den retaxierten Apotheken, gegen die Retaxationen Widerspruch einzulegen und die Forderungen umgehend bei den Herstellern anhängig zu machen.
Verjährung droht
Wenn die Absetzungen der Krankenkassen für Umsätze aus dem Jahr 2006 erst kurz vor dem Jahreswechsel stattfinden, könnte die drohende Verjährung auch zu einem großen Problem für die Apotheken werden. Der Hamburger Apothekerverein setzt sich daher bei den betroffenen Herstellern dafür ein, gegenüber den Apotheken und den Rechenzentren auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Nur so könne vermieden werden, dass die Auseinandersetzung um die Einstufung der Arzneimittel auf dem Rücken der Apotheken ausgetragen wird.
Abtretung als mögliche Lösung
Zugleich zeichnet sich eine neue Möglichkeit ab, das Problem der umstrittenen Herstellerrabatte im Einvernehmen mit den Krankenkassen von den Apotheken abzuwenden. Die AOK plus, die in Sachsen und Thüringen über einen sehr großen Marktanteil verfügt, hat den Apotheken angeboten, die Forderungen gegen die pharmazeutischen Unternehmen hinsichtlich des Herstellerrabatts an die Krankenkasse abzutreten. Damit würden die Apotheken entlastet und die AOK plus könnte die Forderungen selbst bei den Herstellern geltend machen. Im Gegenzug würde die Krankenkasse darauf verzichten, die Forderungen bei den Apotheken einzutreiben. Der Sächsische Apothekerverband hat dies in einem Mitgliederrundschreiben begrüßt und den Apotheken empfohlen, die Forderungen abzutreten. Aus Kreisen der Apothekerverbände ist zu hören, dass auch andere Krankenkassen an diesem Verfahren interessiert sein sollen. Befürworter verweisen auf den großen Vorteil, dass die Ansprüche gebündelt werden können und nicht jede einzelne Apotheke Rechtsstreitigkeiten mit einer Vielzahl von Herstellern führen müsste. Auf der Mitgliederversammlung des Hamburger Apothekervereins am 24. November hat der Vereinsvorsitzende Dr. Jörn Graue die Abtretung der Forderung an die Krankenkassen als konstruktive Lösung empfohlen.
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