Pharmazeutisches Recht

Änderung der Umlageordnung der AK Schleswig-Holstein

Satzung zur Änderung der Umlageordnung (Beitragssatzung) der Apothekerkammer Schleswig-Holstein

Vom 07. Dezember 2010

Aufgrund des § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 des Heilberufekammergesetzes vom 29. Februar 1996 (GVOBI. Schl.-H. S. 248), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. März 2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 393), hat die Kammerversammlung der Apotheker-kammer Schleswig-Holstein auf ihrer Sitzung am 17. November 2010 mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1

Die Umlageordnung (Beitragssatzung) der Apothekerkammer Schleswig-Holstein vom 12. Januar 1994 (Amtsbl. Schl.-H./AAz. 1994 S. 17), zuletzt geändert durch Satzung vom 17. Dezember 2003 (Amtsbl. Schl.-H. 2004 S. 143) wird wie folgt geändert:

1. § 2 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:"Die volle Grundumlage wird von jedem Umlagepflichtigen erhoben, der im Laufe des Jahres eine pharmazeutische Tätigkeit oder eine Tätigkeit aufgrund seiner pharmazeutischen Ausbildung für mindestens 20 Wochenstunden ausübt und nicht zur Zahlung der Betriebsumlage verpflichtet ist."

2. § 2 Abs. 2 Satz 3 erhält folgende Fassung:"Umlagepflichtige, die ihre Beschäftigung im Sinne des Satzes 1 für weniger als 20 Wochenstunden ausüben, zahlen die halbe Grundumlage."

3. In § 2 Abs. 2 wird nachfolgender Satz 4 angefügt:"Umlagepflichtige, die ihre Beschäftigung im Sinne des Satzes 1 für weniger als 6 Wochenstunden ausüben, zahlen keine Grundumlage."

Artikel 2

Die Satzungsänderung tritt am 01. Januar 2011 in Kraft.

Kiel, den 17. November 2010 Apothekerkammer Schleswig-Holstein (Ehmen) Präsident (Dr. Borchert-Bremer), Vizepräsidentin


Genehmigt aufgrund des § 21 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 77 Abs. 1 Satz 2 des Heilberufekammergesetzes.

Kiel, den 24. November 2010 Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein Dr. Klaus Riehl


Die vorstehende, genehmigte Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Kiel, den 07. Dezember 2010 Apothekerkammer Schleswig-Holstein (Ehmen), Präsident (Dr. Borchert-Bremer), Vizepräsidentin

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