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Ernährung aktuell
Einheitliche Lebensmittel-Kennzeichnung beschlossen
Auf jeder Lebensmittelverpackung muss der Hersteller künftig in einer Tabelle auflisten, wie viel Zucker, Fett, Salz, Eiweiß und Kohlenhydrate das Produkt enthält. Außerdem muss er den Kaloriengehalt nennen. Alle Angaben beziehen sich auf 100 Gramm beziehungsweise 100 Milliliter des Produkts. Weitergehende Kennzeichnungen sind national erlaubt.
Käse- oder Schinken-Imitat müssen deutlich gekennzeichnet werden. Allergieauslösende Stoffe müssen nicht nur auf verpackter Ware angegeben werden. Auch bei unverpackter Ware wie Eiern, Fisch, Erdnüssen oder glutenhaltigen Produkten müssen Geschäfte einen entsprechenden Hinweis geben. Coffeinhaltige Lebensmittel und Getränke wie Energy-Drinks müssen einen Warnhinweis für Schwangere und Kinder tragen. In Deutschland soll der Aufdruck lauten: "Nicht zu empfehlen für Kinder oder Schwangere."
Lebensmittel, die technologisch hergestellte Nano-Teilchen enthalten, müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Für Fleisch soll eine verpflichtende Angabe des Herkunftslandes eingeführt werden – allerdings bezogen auf den Ort der Verpackung und nicht die Aufzucht des Tieres. Für das Etikett wird eine Mindestschriftgröße vorgeschrieben. Der kleine Buchstabe x muss dabei 1,2 Millimeter groß sein.
Lob und Kritiker
EU-Verbraucherkommissar John Dalli nannte das Paket einen "echten Fortschritt im Bereich der Lebensmittelinformation". Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) sprach von leichter verständlichen Informationen, will einiges aber nachbessern. So fordert Deutschland zusammen mit vier weiteren Staaten klarere Hinweise bei der verpflichtenden Herkunftsangabe von Fleisch. Aigner dazu: "Mir geht es darum, dass der Verbraucher die Information kriegt, die er haben will, nämlich wo die Tiere herstammen und nicht wo das Fleisch verpackt wird." Auch die Angaben zu Imitaten wie "Analog-Käse" und "Klebefleisch", die häufig auf Tiefkühlpizza landen, gehen Aigner nicht weit genug. Sie dringt zudem darauf, dass nicht nur auf der Rück-, sondern auch auf der Vorderseite der Verpackung wesentliche Informationen stehen.
Die Verbraucherorganisation Foodwatch kritisierte: "Keine Nährwertangaben auf der Vorderseite von Verpackungen, Mini-Schriftgröße von 1,2 Millimetern und der Ausschluss einer verpflichtenden Ampelkennzeichnung." Das Ziel, einen Beitrag im Kampf gegen Übergewicht und Krankheiten zu leisten, sei zugunsten der Lebensmittelindustrie geopfert worden. Linksfraktion und Grüne im Bundestag warfen Aigner vor, Wirtschaftsinteressen durchzusetzen. NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (Grüne) bedauerte die Absage für die Ampel-Pflicht.
Die Lebensmittelwirtschaft begrüßte dagegen die Entscheidung der EU-Minister. Schon mehr als 80 Prozent aller Lebensmittelverpackungen in Deutschland hätten eine Kennzeichnung der Nährwerte wie Kalorien, Fett oder Salz. Und wo Käse draufstehe, müsse ohnehin Käse drin sein.
Die EU-Staaten haben drei bis fünf Jahre Zeit, die Vorgaben umzusetzen. Einzelne Staaten können darüber hinausgehen und zum Beispiel Ampel-Kennzeichnungen verwenden. In Deutschland können Kalorien, Zucker, Fett, gesättigte Fettsäuren und Salz freiwillig in Prozent der empfohlenen Tagesration angegeben werden. Als Bezug soll eine Packung, nicht eine Portion dienen.
dpa/ral
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