Gesundheitspolitik

Großhandelsabschlag sorgt für Lagerwertverluste

Hersteller sehen sich nicht in der Verantwortung

Berlin (ks). Die Einführung eines Großhandelsabschlages von 0,85 Prozent im Rahmen des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes sorgt für Lagerwertverluste in den Apotheken. Die Hersteller erhalten deshalb derzeit viele Anfragen aus Apotheken – doch sie sehen sich nicht als richtige Ansprechpartner.

Bevor die Großhandelsmargen 2012 umgestellt werden, soll 2011 ein Großhandelsabschlag von 0,85 Prozent bezogen auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers für Einsparungen bei den Kassen sorgen. Beim Verkauf verschreibungspflichtiger Arzneimittel vom Großhandel zur Apotheke sinkt der Apothekeneinkaufspreis entsprechend. Dies führt in den Fällen, in denen Apotheker Rx-Arzneimittel im Jahr 2010 eingekauft haben und im Jahr 2011 abgeben, zu Lagerwertverlusten. Die Apotheken sind hierüber selbstredend nicht erfreut. Wie der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) mitteilte, erhielten Hersteller zurzeit massenhaft Anfragen von Apotheken nach Lagerwertverlustausgleichen. Doch die Unternehmen sehen sich hier nicht in der Pflicht: Der Lagerwertverlust entstehe durch gesetzgeberische Maßnahmen auf der Handelsstufe – der Herstellerabgabepreis bleibe dagegen unverändert. BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp zeigte Verständnis für die schwierige Gemengelage und das Ausgleichsbegehren der Apotheker. Die Hersteller seien hierfür aber "absolut nicht der richtige Ansprechpartner". Vielmehr seien jetzt die Apothekerverbände gefordert, ihre Mitglieder auf diesen Sachverhalt aufmerksam machen, so Fahrenkamp.



AZ 2011, Nr. 1-2, S. 2

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