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Gesundheitspolitik
Pro Generika plädiert für Vorlauffristen
"Die Unternehmen, die Rabattverträge eingehen, wollen vom ersten Tag an liefern. Denn jeder Tag Verzögerung bedeutet für die Unternehmen Umsatzverlust", stellte Pro Generika-Geschäftsführer Bork Bretthauer klar. "Zudem kommen drohende Vertragsstrafen hinzu, da Unternehmen zum Teil ja für dieselben Wirkstoffe auch Rabattverträge mit anderen Krankenkassen eingegangen sind."
Dennoch: Dass möglicherweise nicht alle Unternehmen in der Lage sind, die AOK-Versicherten umfassend zu versorgen, kann auch Pro Generika nicht ausschließen. Für einige Wirkstoffe betrug die Frist vom endgültigen Zuschlag bis zum Inkrafttreten der Verträge bei der 6. AOK-Ausschreibung nicht einmal vier Wochen. Bretthauer: "Das ist für alle Marktpartner definitiv zu kurz, um sich darauf einzustellen. Egal ob Generikaunternehmen, pharmazeutischer Großhandel oder Apotheken: Alle brauchen einen realistischen Planungshorizont. Die Krankenkassen haben es in der Hand, das bei ihren künftigen Ausschreibungen zu berücksichtigen."
Pro Generika plädiert daher für eine Frist von mindestens sechs, idealerweise neun Monaten zwischen Erteilung des Zuschlags und Beginn des Vertrags. Zugute käme das längere Zeitfenster allen – vor allem aber den Patienten. Denn zusätzliche Umstellungen ihrer Medikation könnten dann vermieden werden.
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