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- AZ 23/2011
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Recht
Was vom Arzt verordnet wird, muss bezahlt werden
(bü). Eine gesetzliche Krankenkasse muss die einem Patienten – im Rahmen einer "dringend notwendigen häuslichen Krankenpflege" – vom Arzt verordnete Leistung bezahlen. In einem Fall aus Niedersachsen-Bremen ging es um einen sogenannten suprapubischen Katheter, der einem Mann von seinem Arzt verordnet worden war. Das gelte auch dann, wenn keine frische Wunde oder entzündete Veränderung der Austrittstelle des Schlauchs vorliege.
(SG Aurich, S 8 KR 45/10)
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