Recht

Nicht jeder will seine Kontoauszüge regelmäßig haben

(bü). Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Kreditinstitut keine Gebühren verlangen darf, wenn es einem Kunden unaufgefordert dessen Kontoauszüge per Post zuschickt, weil der nicht innerhalb von 30 Bankarbeitstagen am Kontoauszugsdrucker gewesen ist. Im konkreten Fall sollten die Kunden (hier der Deutschen Bank) 1,94 Euro für die Zustellung der sogenannten Zwangskontoauszüge verlangen, wenn er sie nicht abhole. Es stehe daher im Belieben der Bank, die Auszüge nach Ablauf der 30-Tage-Frist per Post zu versenden – das aber dann auf ihre Kosten.


(LG Frankfurt am Main, 2/25 O 260/10)



AZ 2011, Nr. 25, S. 4

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