Recht

Arbeitszeugnis: "Für die Zukunft alles Gute" reicht aus

(bü). Ein Arbeitnehmer, der aus einem Betrieb ausscheidet und in seinem Arbeitszeugnis die Schlussformel " für die Zu-kunft alles Gute" findet, muss schon gute Gründe haben, wenn er verlangt, dass der Arbeitgeber ihm "für die langjährige Zusammenarbeit" dankt und "für seine berufliche und private Zukunft alles Gute" wünscht. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg: Die vom Arbeitgeber verwendete kurze Formulierung drücke weder Bedauern über das Ausscheiden noch Dank für die Zusammenarbeit aus. Dadurch werde aber die (hier) "ansonsten gute Beurteilung im Zeugnis nicht entwertet". Die Klage des Arbeitnehmers wurde deshalb abgewiesen.


(LAG Baden-Württemberg, 21 Sa 74/10)



AZ 2011, Nr. 28, S. 4

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