Recht

Nicht auf jeden möglichen Todesfall muss hingewiesen werden

(bü). Ein Arzt muss seine Patienten vor einer Operation nicht darauf hinweisen, dass sie tödlich enden könne, wenn diese Möglichkeit äußerst ungewöhnlich ist. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied so im Fall einer Hüftoperation, die als "routinemäßig" anzusehen ist. Eine Patientin wurde vor einem solchen Eingriff nicht darüber informiert, dass er im Extremfall zum Tod führen könne. Da hier aber die Operation fachgerecht durchgeführt worden war, ging die Klage der Hinterbliebenen auf Ersatz der Beerdigungskosten und des Aufwandes für die Auflösung des Haushalts ins Leere. Jede unter Narkose durchgeführte Operation sei mit Gefahren verbunden – bis hin zum "unglücklichsten Fall" des Todes. Hier habe es eine Verkettung unglücklicher Umstände gegeben. Die Todesrate bei Hüftoperationen liege weit unter einem Prozent.


(OLG Frankfurt am Main, 8 U 88/10)



AZ 2011, Nr. 28, S. 6

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