Recht

Private Berufsunfähigkeitsversicherung: Neuer Beruf darf sogar mehr einbringen als der alte

(bü). Sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines privaten Berufsunfähigkeits-Versicherers vor, dass Invalidität dann vorliegt, wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, "die eine ähnliche Ausbildung und gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzt", so kann es durchaus sein, dass in einem neuen Beruf mehr verdient wird als vorher. (Hier ging es um einen an Hautkrebs erkrankten Mann, der bisher als Handwerker im Bereich "mobiler Dienst Kleininstandsetzungen" tätig war. Er sattelte auf den Beruf eines Büroangestellten um und bezieht nun zusätzlich die volle Berufsunfähigkeitsrente.) Das Oberlandesgericht Karlsruhe: Das Versicherungsunternehmen ersetzt im Grunde nicht die Einkommenseinbuße des Versicherten. "Es erbringt vielmehr die im Voraus vertraglich vereinbarten Leistungen. Auf die Frage, ob die Versicherungsleistung mangels eines konkreten Schadens zu einer Bereicherung des Versicherten führt oder nicht, kommt es dabei nicht an".


(OLG Karlsruhe, 12 U 45/11)



AZ 2011, Nr. 32-33, S. 7

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